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Ich wohne in St. Gallen und habe einen Mietvertrag, den ich erstmals per Ende Juni 2011 ordentlich kündigen kann. Ab Dezember habe ich aber einen Job in Bern. Daher habe ich den Vertrag schon im September vorzeitig per 30. November gekündigt. Als ich etwas später einen gut verdienenden Ersatzmieter vorstellte, meinte der Vermieter, ich sei damit zu spät. Er habe inzwischen bereits einen anderen Mieter gefunden, aber erst per 1. April 2011. Er will nun, dass ich bis Ende März die Miete zahle. Bin ich dazu verpflichtet?
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