Seit Anfang Jahr sind nicht mehr alle Lenker zur periodischen Abgaswartung verpflichtet. Rund 60 Prozent der Autos müssen nur noch in die Werkstatt, wenn die Warnlampe aufleuchtet. Doch: Die Anzeige ist auch nicht fehlerfrei.
Neuere Autos und Lastwagen müssen nicht mehr alle zwei Jahre zum Abgastest in die Werkstatt. Der Bundesrat hat diese Pflicht für Fahrzeuge mit einem Selbstdiagnose-System abgeschafft.
Ich bin Mieterin einer einzelnen Garagenbox. Diese habe ich unabhängig von meiner Wohnung bei einem anderen Vermieter. Besteht hier wie bei einer Wohnung ein Anspruch auf Anpassung an den Referenzzinssatz?