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Ich habe am 20. August 2010 einen Gutschein über 150 Franken geschenkt erhalten – und zwar für ein Restaurant, gültig ein Jahr. Als wir den Gutschein im vergangenen Juni einlösen wollten, hing ein Schild an der Türe: «Wegen Umbau drei Monate geschlossen.» Anfang September versuchten wir unser Glück nochmals. Der Wirt sagte uns jedoch, der Gutschein sei am 20. August abgelaufen, und wollte ihn nicht mehr annehmen. Müssen wir uns das bieten lassen?
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