Eine grosse Wohnung allein ist kein ausreichender Grund, um einen Wochenaufenthalter am Arbeitsort für steuerpflichtig zu erklären. Dies hat
das Bundesgericht entschieden.
Die Differenz zwischen dem einstigen
Kaufpreis und dem Verkaufserlös bestimmt wesentlich die Grundstückgewinnsteuer.
Ist der ehemalige Kaufpreis unbekannt, sind
andere Regeln massgebend.
In der April-Ausgabe schnitt die Atlaslogie in der Kurzbeurteilung schlecht ab. Sie ist in Fachkreisen umstritten. Der Gesundheitstipp nennt die Gründe.