Ich wohne seit dem 1. November 2008 in einer Dreizimmerwohnung. Nun lese ich, dass die Mieter eine Senkung des Mietzinses verlangen können, weil der Referenzzinssatz gesunken ist. In meinem Mietvertrag ist allerdings kein Referenzzinssatz erwähnt. Kann ich trotzdem eine Mietzinssenkung verlangen?
Im 2008 ist der Referenzzinssatz eingeführt worden. Er ist massgebend für Mietzinssenkungen. Fazit nach zwei Jahren: Die Mieter legten pro Jahr 500 Millionen drauf.
Der Referenzzinssatz ist gesunken. Deshalb haben viele Mieter Anspruch auf eine Reduktion des Mietzinses. Der K-Tipp sagt, wer mit einer Senkung rechnen kann und wie man vorgehen muss.
Mitglieder von Wohngenossenschaften können den Mietzins wegen Missbräuchlichkeit anfechten und müssen eine Mietzinssenkung nicht via Generalversammlung durchsetzen. So entschied kürzlich das Bundesgericht.
Ob Schimmelpilz, Baulärm oder kaputte Heizung: Für solche Ärgernisse haben Mieter eine temporäre Reduktion des Mietzinses zugut - auch wenn den Vermieter keine Schuld trifft.
Ab 1. Juli liegt der Hypothekarzins in allen Kantonen (ausser Tessin) auf dem historischen Tiefststand von 3,25 Prozent. Höchste Zeit also, eine Mietzinsreduktion zu verlangen. Eine Anleitung in acht Schritten.