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«Ich bin im Moment im bezahlten Mutterschaftsurlaub. Da ich noch etwas länger zu Hause bleiben möchte, habe ich mit dem Arbeitgeber vereinbart, dass ich zwei Monate unbezahlten Urlaub anhänge. Habe ich während dieses unbezahlten Urlaubs weiterhin Anspruch auf Kinderzulagen?»
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