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«Wir haben ein Wegrecht für das Grundstück des Nachbarn. Doch jetzt behauptet dieser, dass nur wir selbst als Eigentümer unserer Parzelle den Weg benutzen dürfen, unsere Besucher hingegen nicht. Können wir darauf bestehen, dass auch Besucher über das Grundstück des Nachbarn gehen dürfen?»
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