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Von 2006 bis 2008 habe ich ein Nachdiplomstudium MAS in Betriebswirtschaft absolviert. Die Kosten dafür habe ich jedes Jahr von den Steuern abgezogen, leider erfolglos. Laut K-Geld (3/2010) ist ein Nachdiplomstudium neuerdings im Kanton Zürich abzugsfähig. Kann ich meine Ausgaben für die Weiterbildung rückwirkend geltend machen?
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