Das Bundesgericht hält daran fest, dass Schadenersatzansprüche nach zehn Jahren verjährt sind. Das gilt auch dann, wenn Krankheiten – wie etwa nach Arbeiten mit Asbest – viel später auftreten.
Seit kurzem verkauft die Fluggesellschaft Ryanair ihren Passagieren rauchlose Zigaretten. Fachleute warnen: Die Passagiere wissen nicht, was sie damit alles inhalieren.