Mein Vermieter hat in der letztjährigen Nebenkostenabrechnung 150 Franken für die Treppenhausreinigung vergessen. Nun fordert er den betreffenden Betrag dieses Jahr nach. Muss ich nachzahlen?
Weil ein Stockwerkeigentümer seinen Nebenkostenanteil nicht zahlte, reichte die Eigentümergemeinschaft Klage ein. Vor Gericht wird klar: Es geht um mehr als die ausstehenden Nebenkosten.