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Ich habe im letzten Herbst ein Velo gekauft. Bei der ersten Velotour im Frühling ist die Mittelstange an der Schweissnaht teilweise gebrochen. Nun weigert sich der Verkäufer, für den Schaden einzustehen, weil ich die Quittung verlor. Da ich aber mit der Kreditkarte bezahlt hatte, kann ich anhand des Bankauszugs beweisen, wann das Velo bezahlt wurde. Reicht das, um den Anspruch auf Garantie zu belegen?
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