Seit mehr als einem Jahr wartet die junge Familie Eberhard auf die Sanierung grober Baumängel. Wasserschäden machten das ganze Erdgeschoss unbewohnbar.
Ich habe mich für eine Stelle beworben. In meinen Bewerbungsunterlagen habe ich Personen für Referenzauskünfte angegeben – aber nicht meinen bisherigen Arbeitgeber. Durfte der neue Arbeitgeber bei meinem bisherigen Chef Auskünfte einholen?
Halten teure Antikalkgeräte, was sie versprechen?
Zumindest die Wirksamkeit von magnetischen Systemen ist nicht erwiesen. Sichern Sie sich daher vor dem Kauf ab.
Wir haben von einem Generalunternehmer ein Haus bauen lassen.
Nach Bauabschluss haben wir ihm sämtliche offenen Rechnungen bezahlt.
Eine Woche später kommt der Küchenmonteur und fordert sein Geld.
Grund: Der Generalunternehmer habe Konkurs gemacht undden Monteur nicht entschädigt. Müssen wir diesen Betrag wirklich zweimal zahlen?
Wer für einen Umbau, Renovationen oder Reparaturen Handwerker ins Haus holt, hat Anspruch auf tadellose Arbeit - und auf Nachbesserung, falls doch Fehler passieren.
Ich habe mich um eine neue Stelle beworben. Beim Bewerbungsgespräch stellte ich fest, dass mein bisheriger Arbeitgeber meinen jetzigen Lohn bekannt gegeben hatte; für meine Verhandlungsposition war das sehr ungünstig.
Ist es zulässig, dass ein Betrieb im Rahmen einer Referenzauskunft den Lohn des Angestellten verrät?