Die Differenz zwischen dem einstigen
Kaufpreis und dem Verkaufserlös bestimmt wesentlich die Grundstückgewinnsteuer.
Ist der ehemalige Kaufpreis unbekannt, sind
andere Regeln massgebend.
Immer mehr Paare leben im Konkubinat. Doch die gemeinsame Wohnung, Kinder und die Altersvorsorge verlangen nach klaren, am besten schriftlichen Vereinbarungen.
Einige Kantone haben nicht verheirateten Paaren bislang den günstigeren Steuertarif für Familien verweigert. Doch das verstösst gegen Bundesrecht, wie gleich mehrere Schweizer Gerichte festgehalten haben.