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Wir leben in einer Mietwohnung, deren Fenster keine Rolladen haben. Das stört uns. Der Vermieter weigert sich aber, Storen einzubauen, und verweist auf die vorhandenen Vorhangschienen. Haben wir Anspruch auf Storen, oder muss der Vermieter wenigstens für Vorhänge aufkommen?
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