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Wir sind Ende November ausserterminlich aus unserem Miethaus ausgezogen. Laut Abnahmeprotokoll gab es bei der Haus- und Gartenabnahme keine Beanstandungen. Nun hat uns die Vermieterin Anfang Januar mitgeteilt, den Nachmieter störe das Unkraut im Garten, und es müsse entfernt werden.
Müssen wir das Unkraut beseitigen lassen?
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