Alleinstehende sind in der Minderheit - und oft benachteiligt. Nur weil sie allein leben, müssen sie für vieles mehr zahlen als Paare. Stark diskriminiert werden sie vom Staat.
Immer mehr Paare leben im Konkubinat. Doch die gemeinsame Wohnung, Kinder und die Altersvorsorge verlangen nach klaren, am besten schriftlichen Vereinbarungen.
Bei vielen Pensionskassen erhalten künftig auch Unverheiratete eine Rente, falls ihr Partner stirbt. Doch bei den Erben sind die Kassen weiterhin knausrig.
Ehepartner und Kinder sind in den meisten Kantonen von der Erbschaftssteuer befreit. Doch auch alle anderen können Steuern sparen, wenn der Erblasser rechtzeitig plant.