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Guthaben in der Pensionskasse sind bei einem Privatkonkurs vom Zugriff durch die Gläubiger geschützt. Das Vorsorgeguthaben bleibt unangetastet. Ich mache mich nun selbständig und bin dann nicht mehr obligatorisch Mitglied einer Pensionskasse. Sind auch Säule-3a-Guthaben bei einem Privatkonkurs vor den Gläubigern geschützt?
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