Ein Ehepaar will nicht einsehen, dass es nur in Ausnahmefällen übers Grundstück des Nachbarn fahren darf. Dieser wehrt sich: mit einem Tor, einem Warnlicht und einer Überwachungskamera. Und er bekommt recht.
Vor unserem Haus gibt es keine Parkplätze. Bisher konnte man auf der Zufahrt parkieren, aber nun liess der Vermieter Verbotsschilder anbringen. Habe ich dank des Mietvertrags nicht Anrecht auf eine Parkgelegenheit?