Das Bundesgericht hält daran fest, dass Schadenersatzansprüche nach zehn Jahren verjährt sind. Das gilt auch dann, wenn Krankheiten – wie etwa nach Arbeiten mit Asbest – viel später auftreten.
Ausgerechnet das wichtigste Möbelstück im Wohnzimmer ist oft ein unbequemer Rückenkiller. Deshalb sollte man auch auf die Funktion, nicht nur aufs Design achten.