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Sie planen eine Ferienreise und wollen verhindern, dass bei Ihrer R?ckkehr der Briefkasten aus allen N?hten platzt? Kein Problem: Sie lassen die Postzustellung stoppen. Seit Dezember 1999 m?ssen Sie dazu allerdings ein neues Formular ausf?llen. Und dieses Papier mit der ?berschrift "Auftrag Post zur?ckbehalten" hats in sich: Es will von Ihnen nicht nur Namen und Adresse wissen, sondern auch Jahrgang und Beruf. Seltsam. Das meint auch Kosmas Tsiraktsopulos, der Pressechef des Eidgen?ssischen Datenschutzbeauftragten: "Aus unserer Sicht m?sste die Post zumindest begr?nden, warum sie Jahrgang und Beruf zur Erf?llung dieses Auftrags kennen muss." Erst recht stutzig macht ein Hinweis auf der R?ckseite des Formulars: "M?chten Sie die Weitergabe zu Werbezwecken verhindern, notieren Sie dies unter ‹Bemerkungen›", heisst es in winziger, schwach gedruckter Schrift. Die Post, so der Verdacht, verkauft die Adressen also weiter, wenn der Kunde dies nicht explizit verbietet. "Das stimmt nicht", beruhigt Post-Pressesprecherin Brigitte Rossetti. "Die Post verkauft generell keine Adressen." Weshalb dann dieser Hinweis bez?glich der Weitergabe zu Werbezwecken? "Rein pr?ventiv", erkl?rt Rossetti, "denn wer weiss heute schon, was in zwei, drei Jahren ist?"(gs)
12. Januar 2000

