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Vier Jahre lang habe ich als Besitzer einer Eigentumswohnung Einzahlungen in den Erneuerungsfonds machen müssen. Nun habe ich die Wohnung verkauft. Der Fonds wurde nie beansprucht. Ich meine, dass mir die Beträge mit Zins zurückzuzahlen sind. Doch der Verwalter weigert sich - kann ich die Rückzahlung erzwingen?
Nein. Der Erneuerungsfonds dient der Sicherung finanzieller Mittel für teure Reparaturen an Gebäudeteilen, die allen Stockwerkeigentümern gemeinsam gehören. Über die Gelder im Fonds können die Stockwerkeigentümer nur noch gemeinsam frei verfügen.
Beim Verkauf einer Eigentumswohnung bleibt der Erneuerungsfonds erhalten. Das ist sinnvoll. Denn wird eine teure Gebäudereparatur oder -renovation fällig, werden die Kosten in erster Linie aus dem Fonds bezahlt.
Für den Verkäufer einer Wohnung ist dies kein Nachteil: Die Höhe seiner Einlage im Zeitpunkt des Verkaufs wird jeweils bei der Berechnung des Wohnungspreises berücksichtigt.
26. April 2000
