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Odyssee für eine 50-Franken-Spende: Die Post zwackte ungerechtfertigt Spesen ab. Für die Spenderin kam zur Trauer über einen Todesfall "massloser Ärger" hinzu.
Eigentlich wollte Sonja Lüthi aus Gächlingen SH anlässlich eines Trauer-falles 50 Franken an eine Behinderten--Institution spenden. Leider hatte die Trauerfamilie in der Todesanzeige ein falsches Konto bei der ZKB angegeben.
Die Bank bezahlte das Geld zwar zurück. Doch bei Lüthi kamen nur Fr. 42.80 an. Die restlichen Fr. 7.20 waren mit dem Vermerk "Spesen" abgezogen.
"Zur Trauer über den Todesfall kam für mich wegen der hohen Spesen jetzt massloser Ärger hinzu", sagt Lüthi. Die Spenderin hatte die ZKB in Verdacht und schickte der Direktion einen erbosten Brief.
"Für die ursprüngliche Bareinzahlung mit rotem Einzahlungsschein hat die Post Fr. 1.20 Spesen verrechnet", klärte die ZKB Sonja Lüthi auf. Auch die übrigen 6 Spesen-Franken habe die Post abgezwackt; und zwar für das Retournieren des Geldes per Mandat von der ZKB zu Sonja Lüthi.
Mit dem Brief der ZKB war die Sache aber nicht geklärt. Von 6 Franken Spesen für Mandate wollte die Post in Gächlingen nichts wissen. Erst die Intervention desK-Tip brachte Licht ins Dunkel. Die Post hat, so Sprecher Alex Josty, die 6 Franken "zu Unrecht abgezogen".
Die Post hat sich jetzt entschuldigt und schickte Lüthi einen Zehnerblock 90er-Marken und einen Füllfederhalter als Präsent. Die an der Misere unschuldige ZKB schenkte ihr übrigens eine 5-Franken-Telefonkarte.
Ob Ärger oder Aufsteller: Damit ist Lüthi bis auf weiteres mit dem notwen-digen Büromaterial ausgerüstet.
(pag)
03. Mai 2000
