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Früher wurden Schinken, Würste oder Fisch in den Rauch gehängt, um gefährliche Bakterien abzuwehren und sie haltbar zu machen. Heute kommt der Rauch oft aus dem Kübel: Flüssigrauch.



In der Schweiz ist diese Rauchdusche erlaubt. Die Hersteller müssen die flüssige Geschmacksbeigabe lediglich als "Raucharoma" kennzeichnen. Ausserdem dürfen sie nicht behaupten, die Ware sei geräuchert.



Dabei forderten Fachleute des Expertenkomitees...