SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Artikel | saldo 15/2000

Regenwasser - Regen bringt nicht nur Segen

Wer an einem Abhang wohnt, muss Schmelz- und Regenwasser seinen natürlichen Lauf lassen.

Die Familien Gerber und Stocker (Namen geändert) besitzen an schöner Hanglage ein Haus. Und wenn es nie regnen würde, wären die beiden wahrscheinlich gute Nachbarn. An Tagen jedoch, wo es schüttet, fliesst das Regenwasser vom Grundstück der Gerbers auf die Spielwiese der Nachbarn, um sich dann durch die Hintertür in den Keller zu ergiessen. Verärgert verlangten Stockers deshalb Massnahmen, um das Wasser aufzuhalten. Gerbers indessen fühlten sich für das Wetter nicht verantwortlich. So half sich Thomas Stocker selbst und baute an der Grundstücksgrenze einen Staudamm.

Mit Erfolg: Beim nächsten Gewitter blieb sein Keller trocken - dafür wurden die Radieschen des Nachbarn unter Wasser gesetzt. Darob kam es zwischen den Beteiligten zum Zerwürfnis. Beim nächsten Regen grub Ernst Gerber eine Schneise in den Wall, worauf die Stockers nasse Füsse hatten. "Was muss ich mir denn noch gefallen lassen?", wollten diese von den saldo-Rechtsberatern wissen.

Einiges! Der Nachbar auf der unteren Hangseite ist nämlich verpflichtet, abfliessendes Regen- und Schmelzwasser aufzunehmen, sofern dies auf natürliche Weise geschieht und nicht absichtlich zugeleitet wird. Um sich dagegen zu schützen, darf er geeignete Abwehrmassnahmen ergreifen. Nur dürfen die Anwohner durch künstliche Stauungen oder Drainagen nicht zusätzlich beeinträchtigt werden.

Man soll zwar im Leben nicht alles, was von oben kommt, klaglos hinnehmen. Gegen die Folgen eines Wolkenbruchs nützt jedoch alles Wettern nichts.

Hans Ruedi Schmid

27. September 2000


Beitrag als PDF
Regenwasser - Regen bringt nicht nur Segen
Download PDF 36 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Die Bundesbetriebe sollen nicht Gewinn erwirtschaften, sondern den Bürgern einen guten und bezahlbaren Service bieten.
Verwandte Artikel
Bei Mängeln sofort reklamieren Sturz vom Tisch wegen sanfter Therapie Vom Haus in die Wohnung: Die Tücken der Finanzierung
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktueller Ratgeber
Aktueller Ratgeber
Die Steuerabzüge für Angestellte und Selbstständige (16. Auflage 2012)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Aktuelle Diskussionen
24.05.2012, 13:37 | 4 AntwortenWoher kommen die Albträume? 24.05.2012, 13:28 | 7 AntwortenWas hilft gegen Cluster-Kopfweh? 24.05.2012, 13:27 | 3 AntwortenMyom: Welche Operation ist empfehlenswert? 24.05.2012, 13:26 | 4 AntwortenWie bringe ich den Zungenbelag weg?
Benutzer-Favoriten