Ich hatte in den letzten Jahren immer wieder Probleme mit der Lunge und wurde entsprechend oft geröntgt. Nun habe ich den Arzt gewechselt und die Röntgenbilder herausgefordert. Der frühere Arzt verweigert aber die Herausgabe mit der Begründung, er benötige die Bilder zu Beweiszwecken. Hat er Recht?



Nein. Auf Grund des Auftragsverhältnisses hat der Arzt Ihnen gegenüber eine Rechenschafts- und Ablieferungspflicht. Demnach ist er verpflichtet, alles, was er für seinen Patient...