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Artikel | saldo 19/2000

Noni-Produkte - Zweifelhafter Wundersaft

Die Noni-Pflanze wird als Allerweltsmittel angepriesen. Um die Produkte in der Schweiz legal zu verkaufen, lassen sich die Hersteller allerlei Tricks einfallen.

Segensreich soll die Wirkung der Wunderpflanze namens Noni sein. Schenkt man den Anpreisungen im Internet, in Prospekten und den Inseraten in Gesundheitsmagazinen Glauben, gibt es kein Leiden, das man nicht mit Noni besiegen k?nnte: Bluthochdruck, Arthritis, Herzkrankheiten, Immunschw?che, Entz?ndungen und Stoffwechselst?rungen. Die Anbieter der Noni-Produkte scheuen sich nicht davor, krebskranken Menschen Hoffnungen zu machen. Auch Gesunden wird Wohlbefinden und Vitalit?t verprochen.


Jahrhundertealte Pflanze "neu" entdeckt

Die Noni-Frucht, mit botanischem Namen Morinda Citrifolia genannt, ist in Indien, Indochina, Malaysia, Thailand, Polynesien und auf den Philippinen beheimatet. Die Hersteller der neuartigen Noni-Produkte verweisen auf Studien des amerikanischen Biochemikers Ralph Heinicke. Er soll einen wesentlichen Inhaltsstoff von Noni, das so genannte Proxeronin, entdeckt haben. Dieser Stoff soll in der Lage sein, den Stoffwechsel der menschlichen Zelle zu aktivieren.

Ob der Noni-Saft wirklich halten kann, was dessen Hersteller versprechen, ist fraglich. Selbst Natur?rzte ?ussern sich zu Noni eher skeptisch. Edgar Ilg, Gesch?ftsleiter des Verbandes Schweizerischer Natur?rzte: "Es kommt immer wieder vor, dass jahrhundertealte Pflanzen ‹neu› entdeckt werden. Meist ist es ein Trend, der mit der Zeit wieder abflacht."

Es sei durchaus m?glich, dass Noni sich positiv auf das Wohlbefinden auswirke, zumal die Pflanze ja bereits lange Zeit von den Ureinwohnern verwendet werde. Ilg: "Bei allen anderen Wirkungsversprechungen ist allerdings Vorsicht angebracht. Man darf keine Wunder erwarten."

Vor einigen Jahren haben findige Gesch?ftsleute die uralte Pflanze "wiederentdeckt". Marktf?hrerin ist die amerikanische Firma Morinda, die den Noni-Saft via Strukturvertrieb unter die Leute bringt. Seit kurzem existieren Ableger dieser Firma - deren Aufbau an Herbalife erinnert - in Europa und der Schweiz.


Stolzer Preis f?r ?belriechendes Getr?nk

Doch Noni-Saft wird nicht nur durch Vertreter verkauft, sondern ist auch in Reformh?usern und Drogerien erh?ltlich. So hat das Reformhaus M?ller in Z?rich das Getr?nk Bio-Noni im Angebot, hergestellt von der Firma Biorex AG in Ebnat-Kappel. Die braune, bittere und penetrant riechende Fl?ssigkeit hat einen stolzen Preis: 5 Deziliter kosten 41 Franken.

Noni-Getr?nke sind in der Schweiz nicht als Heilmittel registriert. Um das aufw?ndige und strenge Registrierungsverfahren durch die Interkantonale Kontrollstelle f?r Heilmittel zu umgehen, bringen die Hersteller diese Produkte als Lebensmittel in Verkauf.

In der Schweiz sind Heilanpreisungen f?r Lebensmittel nicht gestattet. Das wissen auch die Vertreiber von Noni-Produkten. Deshalb verzichten sie tunlichst darauf, solche Versprechungen auf den Produktetiketten anzubringen. Aber: Im Internet und in Wellness-Zeitschriften finden sich zahlreiche Artikel, die Noni zum Wundersaft erk?ren. Meist beziehen sich diese Anpreisungen nicht direkt auf ein bestimmtes Produkt - somit k?nnen sie nicht als solche nachgewiesen werden.

Beim Bundesamt f?r Gesundheit (BAG) liegen einige Gesuche zur Beurteilung des neuartigen Getr?nks vor. "Auf Grund unserer Erkenntnisse bestehen berechtigte Zweifel, ob Getr?nke auf Basis von Noni-Saft tats?chlich Lebensmittel im Sinne der Gesetzgebung sind", erkl?rt Elisabeth Nellen-Regli von der Sektion Bewilligungen des BAG.


Bedenklicher Inhaltsstoff im Noni-Saft

Lebensmittel d?rfen keine pharmakologische Wirkung haben. Hier bestehen beim Noni-Saft aber Zweifel. Elisabeth Nellen-Regli: "Wahrscheinlich enth?lt Noni-Saft bedenkliche Inhaltsstoffe. Es handelt sich um Anthrachinonderivate, die als starke Abf?hrmittel bekannt sind, aber auch in der Farbstoffindustrie verwendet werden k?nnen."

Der Hersteller eines Lebensmittels muss durch Untersuchungen belegen, dass das Produkt nicht gesundheitsgef?hrdend ist. Das BAG hat von den Noni-Herstellern zwar diesbez?gliche Daten angefordert, aber noch keine Antwort erhalten. Zudem wartet man beim BAG auf einen Entscheid der EU. In Br?ssel wird derzeit anhand der Novel-Food-Richtlinie abgekl?rt, ob es sich bei Noni um ein neues Lebensmittel handelt oder eben nicht. "Wenn zweifelsfrei klar ist, dass dieses Getr?nk gesundheitlich bedenklich ist, kann es verboten werden", so Elisabeth Nellen-Regli.

Die Zur?ckhaltung des BAG freut die Noni-Vertreiber: Sie haben weiterhin freie Hand, ihre Produkte zu happigen Preisen zu verkaufen.

Jeannette B?chel

22. November 2000


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