Abfallverbrennung - Dreckschleuder Cheminée
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saldo 4/2001
28.02.2001
In jedem zweiten Ofen oder Cheminée werden illegal Altholz und Abfälle verbrannt. Dies belastet die Umwelt und das Wohnklima stark mit Schadstoffen.
Mit den steigenden Entsorgungsgebühren wächst die Versuchung, Altholz und andere Abfälle auf billigere Art loszuwerden. Da bietet sich das eigene Cheminée oder der Holzofen als private Kehrichtverbrennungsanlage geradezu an. Untersuchungen der Umweltschutzämter der Kantone Zürich und Appenzell Ausserrhoden haben gezeigt, dass ...
In jedem zweiten Ofen oder Cheminée werden illegal Altholz und Abfälle verbrannt. Dies belastet die Umwelt und das Wohnklima stark mit Schadstoffen.
Mit den steigenden Entsorgungsgebühren wächst die Versuchung, Altholz und andere Abfälle auf billigere Art loszuwerden. Da bietet sich das eigene Cheminée oder der Holzofen als private Kehrichtverbrennungsanlage geradezu an. Untersuchungen der Umweltschutzämter der Kantone Zürich und Appenzell Ausserrhoden haben gezeigt, dass 50 Prozent der Ascheproben aus Holzöfen und Cheminées eindeutig auf die Verbrennung von Altholz und Abfall schliessen lassen.
Doch wer seinen Abfall auf diese Weise entsorgt, schadet der Umwelt, seinen Mitmenschen und vor allem sich selber. Denn die meisten brennbaren Abfälle sind mit Schwermetallen und anderen Schadstoffen belastet. Diese werden bei der Verbrennung freigesetzt oder bleiben in der Asche zurück. Sie sammeln sich vorwiegend in der unmittelbaren Umgebung im Boden an und gelangen auf diesem Weg in die Nahrungsmittelkette - guten Appetit beim nächsten Kopfsalat aus dem eigenen Garten!
Illegale Entsorgung: Umweltgifte in grossen Mengen
Verschiedene Untersuchungen des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal), der Schweizerischen Vereinigung für Holzenergie sowie der Empa belegen, dass bereits kleine Anteile von verleimtem, beschichtetem, bemaltem oder sonstwie behandeltem Holz sowie von Karton, Verpackungsmaterial oder Haushaltabfall die Schwermetall- und Dioxingehalte in den Aschen und im Rauchgas massiv steigern können. Die Konzentrationen der freigesetzten krebserregenden Dioxine und Furane können bei der illegalen Abfallverbrennung bis zu tausendmal grösser sein als bei der Verbrennung in einer modernen Kehrichtverbrennungsanlage.
Nach detaillierten Abschätzungen werden heute in der Schweiz jährlich rund 200 000 Tonnen Altholz illegal verbrannt. Laut Berechnungen des Buwal sind rund zehn Prozent der gesamten Salzsäure-, Blei-, Zink- und Cadmium-Emissionen sowie rund ein Fünftel der gesamten Dioxin- und Furan-Emissionen auf die illegale Verbrennung zurückzuführen.
Holzverpackungen, Alt- und Restholz gelten als Abfall
Wer mit dem Verbrennen seiner Abfälle Geld sparen will, rechnet falsch. Die ungeeigneten Brennstoffe führen zu aggressiven Abgasen und damit zu Korrosionen an der Ofenanlage. Die Schäden verursachen früher oder später Sanierungskosten, welche die eingesparten Entsorgungsgebühren bei weitem übersteigen. Wegen der zähen Ablagerungen im Innern des Ofens und des Kamins fallen auch die Wartungskosten höher aus. Die Rückstände im Kamin erhöhen auch das Brandrisiko und sind damit ein Thema für die Brandversicherung: Bei grob fahrlässiger Handhabung des Holzofens - und dazu gehört die Abfallverbrennung - kann die Versicherungsgesellschaft Regressforderungen stellen.
Nicht zuletzt ist die private Abfallverbrennung auf der Grundlage von Luftreinhalteverordnung und Umweltschutzgesetz klipp und klar verboten. Die Sensibilität der Bevölkerung gegenüber der illegalen Verbrennung nimmt glücklicherweise stetig zu, und Reklamationen bei Kantons- und Gemeindebehörden häufen sich.
In kleinen Öfen und Cheminées darf nur naturbelassenes Holz wie Scheite aus dem Wald, Abschnitte aus Sägereien, Reisig oder Zapfen verbrannt werden. Zum Anfeuern ist Papier zulässig, aber nur in kleinen Mengen. Nicht zulässig ist das Verbrennen von Abfällen aller Art. Dazu zählen insbesondere Papier, Karton und Kunststoffe von Verpackungen, Möbel und andere Einrichtungsgegenstände, aber auch Restholz aus Schreinereien, Zimmereien und von Baustellen, Altholz von Gebäudeabbrüchen, Umbauten oder Renovationen, Ein- und Mehrwegpaletten, Harasse, Gemüsekistchen und andere Holzverpackungen.
Marianne Stünzi