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Gefängnisstrafe für unvorsichtigen Reitlehrer
Während einer Reitstunde scherte eines der Pferde dreimal hintereinander aus der Reihe aus und riss dabei die andern Pferde mit sich. Dem Reitlehrer gelang es die ersten beiden Male, die Tiere zu besänftigen. Beim dritten Mal verlor er die Kontrolle, und die Pferde galoppierten wild durch die Reithalle. Dabei wurde ein Mädchen abgeworfen. Es erlitt verschiedene Knochenbrüche und ein Schädel-Hirn-Trauma.
Der Reitlehrer wurde wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung zu einer Gefängnisstrafe von einem Monat bedingt verurteilt. Die Begründung des Bundesgerichts: Der verantwortliche Lehrer hätte das unruhige Pferd selber reiten müssen oder den Unterricht sogar ganz einstellen sollen. Indem er dies unterliess, habe er seine Sorgfaltspflicht verletzt.
Bundesgerichtsurteil 6S.532/2000 vom 23. November 2000
Kündigung gültig - trotz fehlender Unterschrift
Die Kündigung eines Mietverhältnisses kann unter Umständen gültig sein, auch wenn die Unterschrift des Vermieters auf dem amtlichen Formular fehlt. In dem vom Bundesgericht zu beurteilenden Fall wurde die handschriftliche Unterzeichnung auf einem Begleitbrief angebracht. Die Frage sei zwar diskutabel, so das Bundesgericht, würden doch die strengen Formvorschriften dem Schutz des Mieters dienen. Im konkreten Fall jedoch sei es überspitzter Formalismus, die Kündigung als ungültig zu betrachten.
Bundesgerichtsurteil 4C.32/1998 vom 10. Juli 1998
Seitensprung: Teure Folgen für den Betrogenen
Der Seitensprung des Ehemannes beziehungsweise der Ehegattin kann für den Betrogenen einschneidende finanzielle Folgen haben: Sie oder er kann nämlich zur Zahlung von Alimenten für ein aussereheliches Kind beigezogen werden.
Im konkreten Fall zeugte ein Mann, der mit seiner Ehefrau bereits Kinder hatte, noch ein weiteres aussereheliches Kind. Mit der finanziellen Leistungsfähigkeit des inzwischen dreifachen Vaters war es aber nicht zum Besten bestellt, sodass er nicht für die Alimente des jüngsten Kindes aufkommen konnte. Der Seitensprung wurde zu einem Fall fürs Bundesgericht.
Dieses entschied, dass die Ehegattin helfen müsse, die Alimente zu bezahlen. Das gebiete die eheliche Beistandspflicht. In krassen Fällen könne dies sogar bedeuten, dass die betrogene Ehegattin einer bezahlten Arbeit nachgehen müsse.
Bundesgerichtsurteil 5C.219/2000 vom 16. Januar 2001
28. Februar 2001
