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Artikel | K-Geld 6/2001

Liebe Leserin, lieber Leser

Hinter einem klingenden Firmennamen und einem glänzenden Prospekt kann ein simpler Betrüger stecken. Das beweisen die Recherchen von K-Geld über die Anlagefirma Sunvest AG, die noch Mitte November Partizipationsscheine an Kleinanleger verkauft hat. Rund 340 allzu unvorsichtige Kleinanleger haben den Prospekten der Sunvest und den fantastischen Renditeprognosen der von ihr beauftragten Vermittler geglaubt. Sie haben ihre sauer verdienten Spargelder verloren.



Ob die Gelder sich bei hoch spekulativen Geschäften in Luft aufgelöst haben oder ob sie gar nie angelegt worden sind, ist unklar. Folgende Fakten sind nach den Recherchen von K-Geld jedoch Tatsache:



- Initiant und de facto auch Geschäftsführer sowie Hauptaktionär der Sunvest ist ein Dachdecker, der in einem anderen Fall am 4. Dezember in Brig als Anlagebetrüger zu dreieinhalb Jahren Zuchthaus

verurteilt worden ist.



- Beim abgeklärten Betrugsfall im Wallis war es die Eidgenössische Bankenkommission, die dem Anlagebetrüger den Laden dichtmachte. Doch dieser hat mit entsprechender juristischer Beratung dazugelernt.



- Der Zürcher Anwalt Andreas Haffter hat den Inhaber von Sunvest bei der Gründung der Sunvest AG beraten. Er half ihm dabei, die Anlagefirma juristisch so zu konstruieren, dass sie nicht der Aufsicht der Bankenkommission untersteht. In diesem Punkt hatte der Sunvest-Inhaber Erfolg: Die Sunvest konnte unbehelligt ihre Geschäfte tätigen und bis Mitte Dezember hat sich auch kein Untersuchungsrichter mit der Firma befasst.



- Nach den Recherchen von K-Geld besteht heute der dringende Verdacht, dass bei der Sunvest AG Gelder unrechtmässig beiseite geschafft worden sind. Kleinanleger, die Auskunft über die getätigten Anlagen und entstandenen Verluste verlangten, sind auf künftige Revisionsberichte vertröstet worden.



Lesen Sie die haarsträubende Geschichte der Sunvest AG auf den Seiten 4 und 5. Sie werden dann gut verstehen, warum Nationalrat Rudolf H. Strahm auf Seite 8 vom Bundesrat verlangt, dass auch Beteiligungsgesellschaften wie die Sunvest AG unter die Aufsicht der Bankenkommission gestellt werden sollten. Einige goldene Regeln, wie man sich als Anleger auch ohne Hilfe der Behörden vor Anlagebetrügern schützen kann, finden unsere Leser auf Seite 7.



Die Schweiz braucht einen besseren Anlegerschutz. Einen Beitrag dazu will K-Geld auch im kommenden Jahr leisten.



Meinrad ballmer, chefredaktor

01. Dezember 2001


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