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Artikel | Gesundheits-Tipp 11/2001

2368 Franken zurückbezahlt

Helsana bezahlte Medikamente nicht - Patientin wehrte sich mit Erfolg



Wenn Kassen eine Leistung nicht zahlen, merken das Patienten häufig nicht. Anouschka Brunner hat die Abrechnung genau angeschaut - und Geld zurückerhalten.



Thomas Grether thgrether@pulstipp.ch



Auf ihre Versicherung ist Anouschka Brunner schlecht zu sprechen. «Die Helsana verrechnet mir immer wieder Leistungen, die ich nicht bezahlen müsste», ärgert sich die 60-Jährige aus Zollikon ZH.



Der Grund ihres Ärgers: Die Helsana hat ihr das Abführmittel Transipeg während Monaten nicht bezahlt. Brunner ist täglich auf Morphin angewiesen, das Verstopfung verursacht. Deshalb sind die Krankenkassen laut Grundversicherung gesetzlich verpflichtet, Abführmittel wie Transipeg zu bezahlen. Dies auch bei Patienten, die Neuroleptika und Antidepressiva nehmen und deswegen Verstopfung haben.



Doch bei Anouschka Brunner hat die Helsana die Zahlung verweigert. Schliesslich wandte sie sich an den Kundendienst. Doch dieser habe sie «schnoddrig» behandelt - und abgewiesen. «Die Angestellte sagte, man mache keine Extrawürste.» Erst als Brunners Apothekerin bei der Helsana vorsprach, zahlte die Kasse der Patientin 2368 Franken zurück. Brunner hat heute den Eindruck, dass Patienten, «die sich nicht wehren können», viel Geld verlieren. «Die Abrechnungen sind verwirrend. Fehler häufen sich, doch keiner merkts.»



Helsana-Sprecher Christian Beusch «bedauert» den Vorfall. Die Helsana treffe jedoch «entschieden» keine Schuld. Den schwarzen Peter schiebt Beusch weiter an die Ärzte: Diese müssten auf dem Rezept «auf die Besonderheiten von Transipeg» hinweisen. Nur so merke die Helsana bei der Datenverarbeitung, dass sie das Medikament bezahlen müsse.



Für Brunners Apothekerin, Silvia Azaiez aus Zollikon, ist dies «eine faule Ausrede». Auf der Abrechnung ihrer Apotheke an die Helsana sei klar vermerkt gewesen, dass die Patientin gleichzeitig Morphin und Transipeg einnimmt. «Wir haben diesen Vermerk sogar grün angestrichen. Trotzdem hat sie das Medikament nicht bezahlt.»



Apothekerin Silvia Azaiez fordert rasche Massnahmen. Es sei «höchste Zeit», dass die Helsana - immerhin grösste Krankenkasse der Schweiz - die Daten sorgfältiger bearbeite. «Es sollte doch möglich sein, solche Fehler mit verbesserten Computerprogrammen automatisch zu vermeiden.»







Unklare Krankenkassen-Abrechnungen: Das können Sie tun



Was tun, wenn dieAbrechnung undurchsichtig ist oder Ihre Kasse die Zahlung verweigert? Versicherungs-Ombudsmann Gebhard Eugster rät Folgendes:



- Erledigen Sie einfache Anfragen telefonisch. Bleiben Sie hartnäckig. Eugster: «Call-Center grosser Krankenkassen geben in der Regel nur allgemeine Auskünfte. Lassen Sie sich bei Bedarf weiterverbinden.»



- Bestätigen Sie der Kasse schriftlich wichtige Auskünfte, die Sie mündlich erhalten haben. Nur so können Sie die Kasse später darauf behaften und Missverständnisse ausräumen.



- Wenden Sie sich an den Ombudsmann der sozialen Krankenversicherung oder, wenn es um einen Streit mit einem Arzt oder Therapeuten geht, an eine der Patientenstellen.



- Falls es um viel Geld oder einen komplizierten Sachverhalt geht, verlangen Sie von der Direktion Ihrer Kasse eine schriftliche Antwort auf Ihre Fragen.



- Adressen: Ombudsstelle der sozialen Krankenversicherung, Morgartenstr. 9, 6003 Luzern, Tel. 041 226 10 10 (9-11.30 Uhr)



Schweizerische Patientenorganisation SPO, Postfach, 8025 Zürich, Telefon 044 252 54 22 Schweizer Patientenstelle, Postfach, 8042 Zürich, Tel. 044 361 92 56

01. November 2001


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