Die Länge der Kündigungsfrist ergibt sich aus der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Ein Stellenwechsel im Betrieb ändert daran nichts.



Gut acht Jahre war Wilma S. in der Parfümerieabteilung eines Warenhauses tätig. Vor vier Monaten wurde die Abteilung geschlossen, und die Verkäuferin erhielt die Kündigung. Sie fand nicht auf Anhieb eine neue Stelle. So kam es ihr gelegen, dass der Chef in letzter Sekunde mit einem Vorschlag für einen Wechsel innerhalb des Betriebs auf sie z...