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Artikel | saldo 11/2002

Erbrecht - Kann mich die Tante als einzige Erbin einsetzen?

Meine einzige Tante ist 73, kinderlos und in dritter Ehe unglücklich mit einem jüngeren Mann verheiratet. Schon oft hat sie mir gesagt, sie wolle ihren Gatten enterben und mich, die einzige Nichte, als Alleinerbin einsetzen. Kann ich jetzt auf das Erbe hoffen, obwohl meine Mutter noch lebt?

Das Versprechen ist mit Vorsicht zu geniessen. Stirbt Ihre Tante nämlich, ohne den Nachlass geregelt zu haben, bekommt der Ehemann von Gesetzes wegen drei Viertel ihres Vermögens. Ihre Mutter erhält ein Viertel. Sie jedoch gehen leer aus.

Die Tante kann Sie nur mit einem Testament begünstigen. Damit kann sie ihren Mann auf den Pflichtteil setzen und Ihnen den Rest vererben. So erhalten Sie fünf Achtel, der Mann drei Achtel. Ihre Mutter kann übergangen werden.

Nur wenn Ihre Tante sich scheiden lässt, kann sie Ihnen das ganze Vermögen vermachen.

hrs

05. Juni 2002


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Erbrecht - Kann mich die Tante als einzige Erbin einsetzen?
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