SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Artikel | K-Geld 1/2000

Stockwerk-Eigentum - Kein Abzug für Einlagen in den Erneuerungsfonds?

Frage: Gemäss Reglement unserer Stockwerk-Eigentümergemeinschaft legen wir jedes Jahr 1800 Franken in den Erneuerungsfonds. Nun hat es die Steuerverwaltung aber abgelehnt, den Abzug auf diese Einlage zu akzeptieren, obwohl sie doch ganz klar dem Unterhalt der Liegenschaft dient. Ist dieses Vorgehen korrekt?

Antwort: Ja. Einlagen in den Erneuerungsfonds darf man nach neuerer Rechtsprechung erst dann als Unterhaltsaufwand geltend machen, wenn der Umbau oder die Renovation tatsächlich auch erfolgt ist. Auch sonst hat sich die Rechtslage im Bereich Stockwerkeigentum in jüngster Zeit verändert: So ist der Ertrag aus dem Erneuerungsfonds neu nicht mehr am Ort der Liegenschaft zu versteuern, sondern am Hauptwohnort des Steuerpflichtigen (soweit diese nicht identisch sind).

Grundeigentum wird normalerweise zwar dort besteuert, wo sich die Liegenschaft befindet (BGE 119 Ia 46 E3). Der Erneuerungsfonds gilt dagegen als bewegliches Vermögen, das am Hauptwohnsitz zu versteuern ist (Urteil 2P 126/1998 22-02-00). Auch die Verrechnungssteuer auf den Erneuerungsfonds muss jeder Eigentümer vorläufig noch einzeln zurückfordern. Der Nationalrat hat nun allerdings beschlossen, dass die Eigentümergemeinschaft künftig die Verrechnungssteuer gemeinsam zurückfordern kann. Folgt auch der Ständerat, so dürfte die neue Regelung bereits ab kommendem Jahr in Kraft treten.

01. Oktober 2000


Beitrag als PDF
Stockwerk-Eigentum - Kein Abzug für Einlagen in den Erneuerungsfonds?
Download PDF 36 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Die Bundesbetriebe sollen nicht Gewinn erwirtschaften, sondern den Bürgern einen guten und bezahlbaren Service bieten.
Verwandte Artikel
Bei Mängeln sofort reklamieren Sturz vom Tisch wegen sanfter Therapie Vom Haus in die Wohnung: Die Tücken der Finanzierung
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktueller Ratgeber
Aktueller Ratgeber
Die Steuerabzüge für Angestellte und Selbstständige (16. Auflage 2012)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Aktuelle Diskussionen
24.05.2012, 13:37 | 4 AntwortenWoher kommen die Albträume? 24.05.2012, 13:28 | 7 AntwortenWas hilft gegen Cluster-Kopfweh? 24.05.2012, 13:27 | 3 AntwortenMyom: Welche Operation ist empfehlenswert? 24.05.2012, 13:26 | 4 AntwortenWie bringe ich den Zungenbelag weg?
Benutzer-Favoriten