SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Artikel | saldo 19/2002

Heimarbeit gekündigt - muss ich auswärts arbeiten?

Als ich vor 21 Monaten Mutter wurde, hatte ich das Glück, eine Heimarbeit als Buchhalterin zu finden. So konnte ich mich problemlos um mein Kind kümmern. Jetzt wurde mir gekündigt, und ich suche verzweifelt eine andere Heimarbeit, damit ich das Kind nicht im Stich lassen muss. Doch das Arbeitsamt verlangt, dass ich eine Bürostelle auswärts annehme. Sonst würden mir keine Taggelder ausbezahlt. Kann ich mich wehren?

Nein. Stellenlose Heimarbeiterinnen müssen in der Lage sein, auch ausserhalb ihres Hauses eine Arbeit anzunehmen. Andernfalls gelten sie als nicht vermittelbar und haben in der Folge auch keinen Anspruch auf Taggelder. So verlangt es der Wortlaut des Gesetzes.

Die Ausnahme: Nur wer wegen besonderer persönlicher Verhältnisse ausschliesslich Heimarbeit leisten kann, muss keine auswärtige Stelle annehmen. So etwa, wenn Alleinerziehende ein schwerbehindertes Kind zu betreuen haben. Dies trifft bei Ihnen jedoch nicht zu.

hrs

20. November 2002


Beitrag als PDF
Heimarbeit gekündigt - muss ich auswärts arbeiten?
Download PDF 36 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Die Bundesbetriebe sollen nicht Gewinn erwirtschaften, sondern den Bürgern einen guten und bezahlbaren Service bieten.
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktueller Ratgeber
Aktueller Ratgeber
Die Steuerabzüge für Angestellte und Selbstständige (16. Auflage 2012)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Aktuelle Diskussionen
24.05.2012, 13:37 | 4 AntwortenWoher kommen die Albträume? 24.05.2012, 13:28 | 7 AntwortenWas hilft gegen Cluster-Kopfweh? 24.05.2012, 13:27 | 3 AntwortenMyom: Welche Operation ist empfehlenswert? 24.05.2012, 13:26 | 4 AntwortenWie bringe ich den Zungenbelag weg?
Benutzer-Favoriten