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Als ich vor 21 Monaten Mutter wurde, hatte ich das Glück, eine Heimarbeit als Buchhalterin zu finden. So konnte ich mich problemlos um mein Kind kümmern. Jetzt wurde mir gekündigt, und ich suche verzweifelt eine andere Heimarbeit, damit ich das Kind nicht im Stich lassen muss. Doch das Arbeitsamt verlangt, dass ich eine Bürostelle auswärts annehme. Sonst würden mir keine Taggelder ausbezahlt. Kann ich mich wehren?
Nein. Stellenlose Heimarbeiterinnen müssen in der Lage sein, auch ausserhalb ihres Hauses eine Arbeit anzunehmen. Andernfalls gelten sie als nicht vermittelbar und haben in der Folge auch keinen Anspruch auf Taggelder. So verlangt es der Wortlaut des Gesetzes.
Die Ausnahme: Nur wer wegen besonderer persönlicher Verhältnisse ausschliesslich Heimarbeit leisten kann, muss keine auswärtige Stelle annehmen. So etwa, wenn Alleinerziehende ein schwerbehindertes Kind zu betreuen haben. Dies trifft bei Ihnen jedoch nicht zu.
hrs
20. November 2002
