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Artikel | K-Geld 6/2002

Wenn die Bank spekuliert - und der Kunde verliert

Martin Schaub wollte 1,85 Millionen Franken in Aktien anlegen. Seine Bank, die UBS Genf, investierte jedoch auch in hoch riskante Derivate. Eine Anlage, die innert nur fünf Wochen 95 Prozent ihres Wertes verlor.

Während sechs Monaten verwaltet J. A. von der UBS Genf das Vermögen der Erbengemeinschaft «Ewald Schaub Erben». Dann, Ende März 2001, erhält Martin Schaub, der sich für die Erbengemeinschaft um dieses Depot kümmert, einen Brief seines Vermögensverwalters J. A. «Ich komme zum Schluss, dass Sie mit meiner Verwaltungstätigkeit nicht zufrieden sind. Ihre Wünsche machen es mir unmöglich, dieses Depot nach der von der Bank festgelegten Strategie zu verwalten. Deshalb sehe ich mich leider gezwungen, den Vermögensverwaltungsauftrag zu beenden.»

So einfach will Martin Schaub seinen ehemaligen Vermögensverwalter J. A. aber nicht davonkommen lassen. Während nämlich zu Beginn - im Oktober 2000 - das verwaltete Nettovermögen noch rund 1,85 Millionen Franken betragen hat, sinds Ende März 2001 nur noch rund 1,5 Millionen Franken.

Für den innert sechs Monaten entstandenen Verlust von rund 350 000 Franken macht Schaub nicht allein die Börse, sondern vor allem den Vermögensverwalter verantwortlich. Sein Vorwurf: J. A. habe seinen Weisungen zuwidergehandelt und das Depot unsorgfältig verwaltet.

Die Bank weist sowohl die Vorwürfe als auch die Schadenersatzforderung zurück. Die Höhe der Verluste ist strittig. Die UBS räumt allerdings ein, dass Schaubs Depot mit einem Minus von 14,9 Prozent mehr eingebüsst hat als der SMI mit rund 6,8 Prozent. Doch solange Aktienpositionen nicht verkauft seien, könne man nicht wirklich von einem Verlust sprechen.

Die Vermögensverwaltung durch den UBS-Bankangestellten wirft eine Reihe von Fragen auf. Besonderes Augenmerk verdient vor allem ein Titel im Wertschriftendepot dieses Bankkunden: das «UBS Currency Certificate USD/CHF Bull» - ein von der UBS lanciertes Währungsderivat.

Mit Derivaten in seinem Depot hatte Schaub nicht gerechnet. Denn er hatte mit der Bank schriftlich vereinbart, dass das Vermögen in Aktien investiert werden solle. Dass die UBS sich im selben Vertrag an einer anderen Stelle das Recht vorbehält, «nach freiem Ermessen jegliche Wertpapiere, Wertrechte, Währungen und andere Anlageinstrumente zu kaufen und zu verkaufen», ist Schaub offensichtlich entgangen. So investiert sein Vermögensverwalter Anfang November 2000 immerhin 114 000 Franken in «UBS Currency Certificates USD/CHF Bull».

Der Verlust, den J. A. beim Verkauf ein paar Tage später realisiert, hält sich mit 1000 Franken zunächst in Grenzen. Als Martin Schaub den Titel zum ersten Mal auf einem Bankbeleg entdeckt, erkundigt er sich nach Details dieses Anlageprodukts. Denn das Vermögen seiner Miterben will er nicht leichtfertig aufs Spiel setzen, schliesslich muss er ihnen gegenüber Rechenschaft ablegen. Dass es im Prospekt der Bank verharmlosend heisst: «Das UBS Currency Certificate ist von der Ausstattung her mit einer Investition in Aktien vergleichbar», überzeugt Schaub nicht.

Zu Recht, findet Finanzmarktexperte Professor Heinz Zimmermannvon der Universität Basel: «Mit einer Aktie weist dieses Papier nicht die geringste Ähnlichkeit auf. Und bei einem Hebel von 10 * ist das Risiko hier rund fünfmal höher als bei einer durchschnittlichen Aktie.»

Trotz Schaubs mündlicher Anweisung, künftig kein Geld mehr in dieses Derivat zu investieren, tätigt J. A. vier weitere Käufe und Verkäufe von «UBS Currency Certificates USD/ CHF Bull». Seine Rechnung geht jedoch nicht auf: Zwischen der ersten und letzten Transaktion - also innert rund fünf Wochen - fällt der Kurs des US-Dollars um 9,5 Prozent, das Zertifikat büsst volle 95 Prozent seines Werts ein. Die Verluste schlagen insgesamt mit 62 000 Franken zu Buche.

Die UBS Genf hat damit kein Problem. Ihr Vermögensverwalter habe sich an die bankinternen Richtlinien gehalten und dieses Währungsderivat kaufen dürfen, teilt sie Schaub in einem Brief mit.

Finanzmarktexperte Zimmermann ist damit überhaupt nicht einverstanden: «Der Vermögensverwalter der UBS hätte dieses Instrument nicht einsetzen dürfen. Wenn ein solches Instrument nicht der Währungsabsicherung dient, hat es in einem Aktiendepot nichts zu suchen.»

Ein Währungsderivat, das auf dem Dollar basiert, mache in einem Aktiendepot ohne ausdrückliche Zustimmung des Anlegers nur Sinn, wenn sich darin auch US-Aktien
befinden, so Zimmermann weiter.

Denn - sollte der Dollarkurs einbrechen, erleiden US-Aktien Währungsverluste. Dagegen kann man sich absichern. Und zwar mit einem Derivat, das auf einen sinkenden Dollarkurs spekuliert.


Und so gehts:

- Sinkt nämlich der Dollarkurs, steigt der Kurs dieser Derivate, und mit diesen Kursgewinnen lässt sich der Währungsverlust auf den US-Aktien ausgleichen.

- Steigt der Dollarkurs, verliert dieses Derivat zwar an Wert. Dafür macht man mit den US-Aktien einen Währungsgewinn.

Heinz Zimmermann: «Durch den richtigen Umgang mit solchen Währungsderivaten lässt sich das Währungsrisiko in einem Depot ausschalten oder zumindest reduzieren. Der Vermögensverwalter der UBS hat aber verkehrtherum investiert, nämlich in ein Derivat, das auf einen steigenden Dollarkurs spekuliert. Was er hier macht, ist keine Absicherung - er schliesst eine reine Wette auf den Dollar ab. Damit schafft er für das Depot zusätzliche Risiken.»

Diese Risiken ist J. A. mehrfach eingegangen. Beispiel: Beim Kauf von «UBS Currency Certificate USD/ CHF Bull» für 114 000 Franken hat er das Depot des Kunden dem gleichen Währungsrisiko ausgesetzt, wie wenn er 1,14 Millionen Franken in US-Dollar investiert hätte.

«Ein Derivat ist nicht einfach eine weitere Anlage», fährt Zimmermann fort, «es verändert die gesamte Anlagestrategie und weist besondere Risiken auf. Diese müssen zuerst mit dem Kunden besprochen werden. Doch wenn es um die eigenen Produkte geht, geraten Banken leider noch viel zu häufig in einen Interessenkonflikt mit ihren Kunden.» Klar ist für Zimmermann, dass die UBS sich zur Rückerstattung der Verluste bereit erklären müsste.

Die Bank in Genf verzichtet auf eine Stellungnahme zu den beanstandeten Transaktionen und lässt K-Geld wissen: «Die UBS möchte diesen Fall als Ganzes regeln und nicht einfach einen Punkt des Dossiers bereinigen. Die UBS unternimmt deshalb die notwendigen Schritte, um eine Lösung zu finden und diesen Fall abschliessen zu können.»



So funktioniert das «UBS Currency Certificate USD/CHF»

- Derivate sind künstlich geschaffene Finanzprodukte. Ihr Wert ist von einem Basisprodukt - etwa einer Aktie, Obligation oder Währung - abhängig. Sie bergen aber in der Regel viel höhere Risiken als eine Aktie, Obligation oder Währung.

Ist von Währungsderivat die Rede, basiert das Produkt auf einer Währung, im konkreten Fall auf dem US-Dollar.

Der Zusatz «Bull» bedeutet, dass man mit diesem UBS-Zertifikat Gewinn macht, wenn der Dollarkurs steigt. Wer also auf das Steigen des Dollars spekuliert, investiert in das «UBS Currency Certificate USD/CHF Bull». Wer umgekehrt glaubt, dass der Dollarkurs sinkt, investiert in das «UBS Currency Certificate USD/CHF» mit dem Zusatz «Bear».

Steigt der Dollarkurs zum Beispiel um 5 Prozent, steigt der Wert eines Bull-Zertifikats der UBS um 50 Prozent, das Bear-Zertifikat verliert dagegen 50 Prozent an Wert. Sinkt der Dollarkurs um 5 Prozent, legt das Bear-Zertifikat um 50 Prozent zu, das Bull-Zertifikat verliert 50 Prozent an Wert.

- Hebel: Da der Gewinn bzw. der Verlust 10-mal so hoch ist wie die Kursveränderung des Dollars, hat dieses Derivat einen Hebel von 10.



So schaffen Sie bei der Bank klare Verhältnisse

- Die meisten Vermögensverwaltungsverträge der Banken enthalten einen Passus, der ihnen das Recht einräumt, fast alle Wertpapiere, Anlageinstrumente und Währungen zu kaufen und zu verkaufen. Wiegen Sie sich nicht in Sicherheit, wenn Sie auf einem Beiblatt eine Anlageform wie etwa «Aktien» auswählen. Wollen Sie einzelne Anlageformen ausschliessen, halten Sie dies schriftlich fest oder streichen Sie diese im Vertrag.

- Hat Ihr Vermögensverwalter Titel gekauft oder verkauft, mit denen Sie nicht einverstanden sind, beschweren Sie sich sofort nach Erhalt des Bankbelegs bei der Bank.

- Gewisse Bankberater versuchen ihren Kunden Finanzprodukte der eigenen Bank zu verkaufen und lassen dabei oft die Interessen des Kunden ausser Acht. Lassen Sie sich nicht vom Hinweis einschüchtern, dass er Ihnen - gestützt auf interne Weisungen - solche Produkte ins Depot legen muss.

- Sind Sie mit dem Einsatz von Währungsderivaten als Absicherungsinstrument einverstanden, teilen Sie Ihrem Vermögensverwalter mit: Er darf Währungsderivate nur zur Absicherung von Investitionen in ausländische Währungen verwenden.

01. Dezember 2002 | Rita Kornfeld


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