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Artikel | K-Geld 6/2002

Was zahle ich für den Verkauf des 3a-Fonds?

Ich habe in den 3a-Fonds «Fiscainvest 50» der UBS investiert und glaube kaum, dass in den zehn Jahren bis zu meiner Pensionierung der Verlust mit diesem Fonds wieder aufgefangen werden kann. Darum möchte ich das Geld wieder zu normalen Bedingungen auf einem 3a-Konto anlegen. Kann ich das Geld problemlos zu einer anderen Bank zügeln, wenn es in einem 3a-Fonds angelegt ist? Zahle ich beim Verkauf ebenfalls eine Kommission wie bei einem «normalen» Fonds?

Antwort: Nein, Sie haben keine Spesen. Weil es sich bei den Anlagestiftungen der Banken um steuerbefreite Institutionen handelt, entfällt die bei Wertschriften- und Fondstransaktionen übliche Stempelsteuer. Ebenso verzichten die Banken in der Regel auf die Courtage. Bei der UBS sind alle für den Fonds anfallenden Kosten in der so genannten All-in-Fee (Alles-inklusive-Gebühr) enthalten, die direkt dem Fondsvermögen belastet wird. Diese Gebühr umfasst die Kosten für Kauf, Verkauf und Verwahren der Wertpapiere sowie alle sonstigen Kosten, zum Beispiel für den Druck der Prospekte und der Quartals- beziehungsweise Jahresberichte.

Bei der Credit Suisse zahlt der Kunde sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf von Anteilen des Mixta-BVG einen Abschlag auf den Inventarwert von 0,175 Prozent, die aber nicht die Anlagestiftung einkassiert, sondern dem Fondsvermögen gutgeschrieben werden.

Die Zürich Invest Bank erhebt als eine der wenigen Anbieter beim Vorsorgekonto 3a eine so genannte Rücknahmegebühr, falls die Einlage innerhalb von fünf Jahren zurückgezogen wird (0,5 bis 1 Prozent des Fonds-Inventarwerts).

(nw)

01. Dezember 2002


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