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Artikel | K-Geld 2/2003

So sichern Sie Ihr Einkommen nach der Pensionierung


Was sich in den Jahren eines Berufslebens angesammelt hat, wird mit der Pensionierung verfügbar: das Pensionskassenvermögen. Zuvor gilt es jedoch zu entscheiden zwischen lebenslanger Rente und Kapitalbezug.

Karl und Gerda Furrer können es kaum erwarten: In etwas mehr als drei Jahren treten sie in den Ruhestand. Etwas aber bereitet dem Ehepaar schlaflose Nächte. Sie müssen sich in den nächsten Monaten entscheiden, ob sie sich ihr Pensionskassenkapital auszahlen lassen oder die Rente beziehen wollen.

Angesichts der aktuellen Situation an den Börsen und Kapitalmärkten neigen sie momentan dazu, die Rente zu kassieren. Dann müssen sie sich keine Sorgen mehr machen, wie sie das Geld anlegen sollen. Trotzdem suchen sie den Rat einer Fachperson, die sich mit diesen Fragestellungen auskennt.

Thomas Metzger, Leiter Vermögensberatung beim VZ Vermögenszentrum in Zürich, empfiehlt, diesen wichtigen Entscheid zusammen mit einem versierten Berater zu fällen. Denn: Wer die Anmeldefrist der Pensionskasse verpasst, kann kurz vor der Pensionierung nicht doch noch auf der Auszahlung des Kapitals bestehen.

Nach Gesetz beträgt die Anmeldefrist für den Kapitalbezug drei Jahre. Einige Pensionskassen haben diese Frist jedoch verkürzt. Umgekehrt kann man sich gemäss dem Bundesamt für Sozialversicherungen generell trotz Entscheid für den Kapitalbezug bis kurz vor der Pensionierung umbesinnen und wieder die Rente wählen.

Für den Kapitalbezug sprechen triftige Gründe. Zum einen ist das Pensionskassengeld nicht verloren, wenn der Pensionierte frühzeitig sterben sollte. Das noch vorhandene Geld erhalten die Erben. Beim Rentenbezug hingegen verfällt das Kapital meistens zugunsten der Pensionskasse, wovon höchstens die übrigen Versicherten profitieren.

Das hingegen wäre nicht nach dem Gusto von Karl und Gerda Furrer. Lieber wollen sie das Geld ihren beiden Kindern vermachen. Sorge bereitet ihnen aber, ob das ausbezahlte Kapital reichen würde, ihr Einkommen auch bis ins hohe Alter sicherzustellen.


Der Zinsertrag von Obligationen würde nicht ausreichen

Berater Thomas Metzger zeigt ihnen die verschiedenen Möglichkeiten auf. Würden Furrers den von ihrer Pensionskasse ausbezahlten Betrag vollständig in Obligationen anlegen, reichte der Zinsertrag daraus bei weitem nicht für ihren Lebensunterhalt aus. Nach Abzug der einmaligen Kapitalsteuer bei der Auszahlung und der Einkommenssteuern auf den Zinserträgen verbliebe dem Ehepaar trotz AHV-Rente ein zu geringes Einkommen.

Eine weitere Möglichkeit wäre der Kauf einer privaten Leibrente bei einer Versicherungsgesellschaft. Auch hier kämen die Erben nach dem Tod des Versicherungsnehmers in den Genuss des bis dahin noch nicht durch die Rentenauszahlungen aufgebrauchten Kapitals (im Fachjargon «Kapitalrückgewähr» genannt).

Der Abschluss einer solchen Versicherung nach der Pensionierung empfiehlt sich aber nur in Ausnahmefällen, denn die aus einer privaten Versicherung erzielte Rente ist aufgrund des tieferen Umwandlungssatzes deutlich geringer als die Pensionskassenrente.

Ein Nachteil ist auch die unvorteilhafte Besteuerung der Leibrente. 40 Prozent der ausbezahlten Rente müssen nach wie vor als Einkommen versteuert werden - und das obwohl das Pensionskassengeld, mit dem die Leibrente gekauft wird, bereits bei der Auszahlung versteuert wurde.

Sinn macht dieses Vorgehen daher nur, wenn man in erster Linie die Erben begünstigen will und trotzdem nicht auf ein lebenslänglich gesichertes Renteneinkommen verzichten möchte. Oder wenn der Ehepartner nach dem Tod des anderen eine unverändert hohe Rente erhalten soll. Bei der Pensionskasse sinkt die Witwenrente in der Regel auf 60 Prozent der ursprünglichen Rente.

Was man beim Abschluss einer Leibrente ebenfalls beachten sollte: Hielten sich die meisten Gesellschaften bisher mit Kürzungen der nicht garantierten Überschussanteile eher zurück, so zwingt die aktuelle Situation an den Börsen und Kapitalmärkten immer mehr Versicherer zu dieser unpopulären und für die Rentenbezüger unter Umständen fatalen Massnahme.


Das ausbezahlte Vermögen wird in zwei Teile aufgeteilt

Sowohl die Einkommenssicherung mit Obligationen als auch die Leibrente haben also gravierende Nachteile. «Viele entscheiden sich daher für ein individuelles Rentenmodell», sagt Spezialist Metzger. Das ausbezahlte Pensionskassengeld wird dabei in einen Verbrauchs- und einen Wachstumsteil aufgeteilt.

In den Verbrauchsteil fliesst so viel Vermögen, dass Furrers ihren Lebensunterhalt zusammen mit ihrer AHV-Rente für einen bestimmten Zeitraum - zum Beispiel zehn Jahre - decken können. Dieses Kapital wird sehr sicherheitsorientiert angelegt. Für die Bezüge in den ersten beiden Jahren kommen Konto- oder Geldmarktanlagen (zum Beispiel Festgelder) in Frage.

Für die Jahre drei bis zehn empfiehlt das Vermögenszentrum steuerfreie Einmaleinlage-Policen oder Obligationenfonds, deren Verfallstermine auf den künftigen Einkommensbedarf abgestimmt sind. Interessant für Wohnhafte in den Kantonen Bern, Graubünden und Zürich sind so genannte Sicav-Obligationenfonds, deren Erträge steuerfrei sind, sofern der Verkauf dieser Fondsanteile über die Börse erfolgt. Im Verbrauchsteil weniger geeignet sind Aktien und Fremdwährungsanlagen, da sie grösseren Kursschwankungen unterliegen und daher die kurzfristige Einkommensstabilität gefährden könnten.

Solche Anlagen werden im Wachstumsteil eingesetzt. Hier besteht ein genügend langer Anlagehorizont, damit sich Kursschwankungen wieder ausgleichen. Zudem resultiert langfristig mit hoher Wahrscheinlichkeit eine höhere Rendite als mit konservativeren Anlageinstrumenten. Schliesslich soll das in den Wachstumsteil investierte Kapital bis zum Ablauf der Planperiode möglichst stark wachsen und so das bereits aufgezehrte Geld zu einem Grossteil ersetzen. «Im Idealfall, wenn die Börse mitspielt, lässt sich sogar das aufgezehrte Kapital vollständig kompensieren und das Vermögen damit in seiner Substanz erhalten», sagt Metzger.



Umwandlungssatz und Überschüsse

Umwandlungssatz: Der Prozentsatz, mit dem das vorhandene Alterskapital in eine lebenslängliche Rente umgewandelt wird. Bei der Pensionskasse beträgt der gesetzlich festgelegte Umwandlungssatz bei regulärer Pensionierung 7,2 Prozent. Pro 100 000 Franken Alterskapital resultiert pro Jahr eine Rente von 7200 Franken.

Überschüsse: Sie sind vertraglich nicht garantiert und werden nur ausbezahlt, wenn es der Geschäftsgang der Versicherung zulässt. Bei Leibrenten machen die Überschüsse etwa 15 bis 20 Prozent der gesamten Rentenzahlung aus.

02. April 2003 | Nicola Waldmeier


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