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Rechnung und Mahnungen für ein nicht bestelltes Inserat und keine Möglichkeit, den Irrtum zu klären.
Susanne Joos aus Uster ZH suchte für sich und ihren Mann Bauland per Inserat in einem regionalen Anzeiger. Ein Angestellter (Name der Redaktion bekannt) des Konkurrenten «Züri-Anzeiger» wurde darauf aufmerksam, telefonierte Joos und bot dasselbe Inserat günstiger an. «Der Mann bedrängte mich derart», erzählt Joos, «dass ich schliesslich zusagte.»
Kurz nach diesem Telefonat schickte Joos jedoch ein Mail an den «Züri-Anzeiger», worin sie den Auftrag noch termingerecht widerrief. Trotzdem erschien das Inserat. Joos bekam eine Rechnung, reklamierte und erhielt dennoch eine Mahnung. «Der Angestellte behauptete einfach, ich hätte kein Mail geschickt und das Inserat nicht abbestellt.»
René Furrer, Geschäftsleiter des «Züri-Anzeigers», ist die Sache peinlich, denn: «Der betreffende Angestellte war neu, hat höchst unseriös gearbeitet und mehr als einen Kunden wütend gemacht.» Ihm sei deshalb inzwischen gekündigt worden. «Ich verstehe den Ärger von Frau Joos», sagt Furrer. Und gegenüber dem K-Tipp verspricht er: «Das mit der Rechnung werde ich sofort bereinigen.»
(kel)
18. Juni 2003
