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Nicht alle sind vom Rentenklau betroffen: Wer knapp vor dem Rentenalter steht, sollte eine Frühpensionierung prüfen.
Wenn die meisten grossen Pensionskassen auf Anfang 2004 ihre Reglemente anpassen, so bedeutet das für die Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer weniger Geld im Alter: Weil die durchschnittliche Lebenserwartung steigt, wird die ausbezahlte Rente gekürzt.
Bisher gab es pro 100 000 angesparte Franken eine Jahresrente von 7200 Franken. Ab nächstem Jahr sinkt dieser sogenannte Rentenumwandlungssatz. Bei der Marktführerin Winterthur etwa, bei der eine ganze Reihe von Sammelstiftungen kleinerer Unternehmen angeschlossen sind, liegt er noch bei 5,835 Prozent für Männer und 5,454 Prozent für Frauen. Das heisst: Nur noch 5835 respektive 5454 Franken Rente pro 100 000 Franken - zumindest auf dem überobligatorischen Teil, der für Einkommen über 76 000 Franken gilt. Für den obligatorischen Teil sinkt der Umrechnungssatz voraussichtlich «bloss» auf 6,8 Prozent. So oder so heisst das: Weniger Leistungen - und das, obwohl die Pensionskassen gleichzeitig ihre Prämien erhöhen.
Doch wer kurz vor der ordentlichen Pensionierung steht, kann diesem Rentenklau jetzt unter Umständen ein Schnippchen schlagen. Das Vermögenszentrum VZ hat ausgerechnet, dass sich eine Frau, die 60 Prozent ihres Altersguthabens im überobligatorischen Bereich hat, ein Jahr früher pensionieren lassen kann. Trotzdem erhält sie bis an ihr Lebensende 9,6 Prozent mehr Rente, als wenn sie ordentlich pensioniert würde (siehe Tabelle).
«Das Problem ist aber, dass das zur Verfügung stehende Einkommen trotz höherer Rente zurückgeht», weiss Pensionskassenexperte Martin Wechsler. Der Grund: Bei einer Frühpensionierung sinkt auch die AHV-Rente, und zwar je nach Geschlecht und Jahrgang um 3,4 bis 13,6 Prozent. Ein möglicher Ausweg ist beispielsweise, sich von seiner bisherigen Firma weiterhin auf Honorarbasis beschäftigen zu lassen. Das tönt kompliziert und ist es auch. Darum ist es auf jeden Fall nötig, sich bei der Personalvorsorgekommission seines Betriebes zu erkundigen, wie hoch die Rente bei einer ordentlichen Pensionierung und - bei einer Frühpensionierung - in diesem Jahr wäre.
Wer den Vorteil nutzen will, muss jetzt handeln
Generell gilt: Eine Frühpensionierung lohnt sich am ehesten für gut verdienende Versicherte der Winterthur, der Zürich, der Helvetia-Patria oder der Genfer. Voraussetzung ist, dass sie weniger als drei Jahre vor dem ordentlichen Pensionierungsalter stehen und einen möglichst grossen Anteil ihres Alterskapitals im überobligatorischen Bereich haben. Wie gross dieser Betrag ist, legt eine transparente Pensionskasse auf dem jährlichen Auszug offen. Falls nicht, kann man bei der Kasse nachfragen.
Sicher ist: Die Zeit drängt. Den Vorteil nutzen kann nur, wer noch dieses Jahr in Frührente geht, also spätestens im Dezember 2003. Die Weichen stellen muss man schon jetzt.
Für wen lohnt sich der vorzeitige Ruhestand?
Lesebeispiel: Ein Mann, der sich Ende 2003 ein Jahr vor dem ordentlichen Pensionsalter, also mit 64 Jahren, pensionieren lässt und 30 Prozent seines gesamten Alterskapitals im obligatorischen Bereich hat, erhält lebenslang eine 8 Prozent höhere Rente, als wenn er mit 65 Jahren in Rente geht.
Die Werte in dieser Tabelle sind mit den neuen Umwandlungssätzen der Winterthur-Sammelstiftung auf überobligatorischen Altersguthaben berechnet. Es handelt sich um Richtwerte. Die vollständige Tabelle sowie Merkblätter zum Thema finden sich unter www.vzonline.ch.
Quelle: Vermögenszentrum VZ
27. August 2003 | Martin Müller
