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Die Versicherer spielen mit gezinkten Karten: Sie gehen von unterschiedlichen Lebenserwartungen aus - je nachdem, wie sie besser fahren.
Die grossen Versicherer kürzen die Pensionskassenrenten. Als Grund dafür nennen sie die steigende Lebenserwartung. Aber: Das stimmt so absolut nur für die Männer. Die Lebenserwartung der Frauen sinkt nämlich seit über zehn Jahren.
Das belegen Zahlen der Eidgenössischen Versicherungskasse. Bei 65-jährigen Männern betrug die mittlere Lebenserwartung im Jahre 1990 16,6 Jahre und stieg 2000 auf 17,6 Jahre. Anders bei den 65-jährigen Frauen: Ihre Lebenserwartung sank im gleichen Zeitraum von 20,9 auf 20,4 Jahre. Das gleiche Bild bei jüngeren Jahrgängen: Die Lebenserwartung einer 25-jährigen Frau betrug 1990 noch 58,3 Jahre, zehn Jahre später 57,2 Jahre. Bei den über 80-jährigen - und für die Pensionskasse besonders teuren - älteren Damen sank die Lebenserwartung zwischen 1990 und 2000 sogar bis zu 7,3 Prozent. Diese Entwicklung verschweigen die Pensionskassen der Öffentlichkeit.
Versicherer legen Zahlen zu ihren Gunsten aus
Die Versicherer distanzieren sich von den Zahlen der Eidgenössischen Versicherungskasse. Sie berufen sich auf Tabellen des sogenannten Kollektivvertrages 95. Für einen 65-jährigen Mann gehen sie von einer Lebenserwartung von 20,4 Jahren aus, für Frauen von 27,1 Jahren. Im Gegensatz zur Eidgenössischen Versicherungskasse basieren die Zahlen der Versicherer nicht nur auf den bisherigen Lebenserwartungen, sondern beziehen eine künftig erwartete Sterblichkeit mit ein. Doch diese legen die Versicherer recht grosszügig zu ihren Gunsten aus.
Zwei Jahre machen Zehntausende von Franken aus
Der lockere Umgang mit Zahlen wird offensichtlich, wenn man die Argumentation der Versicherer in Haftpflichtfällen mit derjenigen aus der Rentendiskussion vergleicht. Geht es um die Höhe der Renten, fahren die Gesellschaften besser, wenn sie ihrer Rechnung eine möglichst hohe Lebenserwartung zugrunde legen. Umgekehrt ist es dort, wo sie lebenslängliche Leistungen an Verunfallte zahlen müssen. Dann nämlich wären die Entschädigungen umso höher, je länger ein Verunfallter voraussichtlich noch lebt. Und hier zeigt sich ein eigentliches Doppelspiel: Plötzlich gehen die gleichen Versicherer von tieferen Lebenserwartungen aus.
Konkret: Nach den Tabellen, die hier von der ganzen Branche verwendet werden, hat ein heute 65-jähriger Mann noch eine Lebenserwartung von 18,8 Jahren, eine gleichaltrige Frau von 24,5 Jahren. Das sind im Vergleich zur Rentenberechnung fast zwei Jahre weniger bei den Männern und rund dreieinhalb Jahre weniger bei den Frauen. Im Endeffekt geht es durchschnittlich um zehntausende von Franken mehr oder weniger.
Daniel Fleuti von der «Zürich» bestätigt diesen Sachverhalt: «In der Haftpflichtversicherung wird eine andere Sterbetabelle verwendet. Der Grund dafür liegt darin, dass die in der beruflichen Vorsorge eingesetzten Tabellen die Sterblichkeit der erwerbstätigen Bevölkerung wiedergeben, wogegen für die in der Haftpflichtversicherung verwendeten Tabellen die in der Gesamtbevölkerung beobachtete Sterblichkeit massgebend ist.»
Das wäre eine Erklärung - doch sie kann nicht stimmen: Denn die Sterblichkeit ist laut Experten bei der erwerbstätigen Bevölkerung höher als beim Durchschnitt der Gesamtbevölkerung. Also müsste die angenommene Lebenserwartung in Haftpflichtfällen höher sein als bei der Berechnung der Pensionskassenrenten.
Bei den Zinsen herrscht die gleiche Doppelmoral
Das gleiche Doppelspiel treiben die Versicherer übrigens bei den Zinsen: Während sie in Haftpflichtfällen bei der Berechnung der Entschädigung davon ausgehen, dass Invalide das ausbezahlte Kapital jährlich mit 3,5 Prozent Rendite anlegen können, verlangen sie selbst als professionelle Geldverwalter vom Bundesrat die Reduktion des obligatorischen Zinses bei den Pensionskassenvermögen auf 2 Prozent. Mehr könne mittelfristig nicht erwirtschaftet werden.
22. Oktober 2003 | Samuel Angler
