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Artikel | Gesundheits-Tipp 1/2004

Darf die Kasse die Zahlung verweigern?

Ich bin etwas übergewichtig. Ich möchte abnehmen, aber nichts hat genützt. Deshalb bekomme ich jetzt das Medikament Xenical. Es soll meine Diät unterstützen. Meine Krankenkasse weigert sich aber, es zu bezahlen. Ist sie im Recht?

Ja. Bei leichtem Übergewicht ist Xenical nicht kassenpflichtig. Dabei spielt es auch keine Rolle, dass die Ärztin es verschrieben hat. Denn die Grundversicherung muss nicht jedes rezeptpflichtige Medikament bezahlen. Sie ist dazu nur verpflichtet, wenn das Mittel in der so genannten Spezialitätenliste des Bundesamts für Sozialversicherung aufgeführt ist. Dort ist auch genau definiert, unter welchen Voraussetzundie Krankenkasse zu zahlen hat.

Die Kosten für Xenical muss die Kasse nur bei sehr stark übergewichtigen Patienten mit einem Body Mass Index (BMI) von mindestens 35 tragen. Das heisst, wenn Sie 1,70 Meter gross sind, müssen Sie mindestens 102 Kilo wiegen. Die einzige Ausnahme betrifft Patienten, die gleichzeitig wegen eines Diabetes behandelt werden. Dann genügt ein BMI von 28. Das sind 82 Kilo für jemanden, der 1,70 Meter misst.

21. Januar 2004


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