SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Artikel | saldo 9/2004

Feiertag verlängert Rücktrittsfrist

Wer im Rahmen einer Werbefahrt etwas kauft, kann innert sieben Tagen zurücktreten. An Feiertagen verlängert sich diese Frist.

Auf einer Werbefahrt liess sich Jana Gerber (Name geändert) von einem gewieften Verkäufer ein Pfannenset aufschwatzen. Kostenpunkt: 850 Franken. Ein paar Tage später bereute die Kundin ihren Kauf und wollte von ihrem siebentägigen Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Der siebte Tag der Frist fiel dabei auf den Ostersonntag.

Jana Gerber schickte deshalb ihre eingeschriebene Rücktrittserklärung erst am Dienstag nach Ostern ab. Der Verkäufer protestierte postwendend: Die siebentägige Frist sei bereits abgelaufen und der Rücktritt verspätet. Die empörte Kundin: «Das darf doch nicht wahr sein! Am Ostersonntag und Ostermontag konnte ich den Brief nicht eingeschrieben aufgeben, weil die Post ja geschlossen war.»

Jana Gerbers Argument ist stichhaltig. Zwar gilt bei Rücktrittserklärungen im Zusammenhang mit Werbefahrten und Haustürgeschäften ein siebentägiges Rücktrittsrecht, wobei der Poststempel massgebend ist. Fällt der letzte Tag dieser Frist aber auf einen Feiertag, gilt die Frist als eingehalten, wenn das Einschreiben am nachfolgenden Werktag abgeschickt wird. Da im vorliegenden Fall auch noch der Ostermontag dazwischen lag, konnte Jana Gerber den Brief erst am Dienstag aufgeben.

Übrigens: Der Poststempel ist auch bei einer behördlichen Frist massgebend - diese wird bei einem Feiertag ebenfalls bis zum nächsten Werktag verlängert.

ai

12. Mai 2004


Beitrag als PDF
Feiertag verlängert Rücktrittsfrist
Download PDF 36 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Die Bundesbetriebe sollen nicht Gewinn erwirtschaften, sondern den Bürgern einen guten und bezahlbaren Service bieten.
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktueller Ratgeber
Aktueller Ratgeber
Die Steuerabzüge für Angestellte und Selbstständige (16. Auflage 2012)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Aktuelle Diskussionen
24.05.2012, 13:37 | 4 AntwortenWoher kommen die Albträume? 24.05.2012, 13:28 | 7 AntwortenWas hilft gegen Cluster-Kopfweh? 24.05.2012, 13:27 | 3 AntwortenMyom: Welche Operation ist empfehlenswert? 24.05.2012, 13:26 | 4 AntwortenWie bringe ich den Zungenbelag weg?
Benutzer-Favoriten