|
(0) |
Viele Pensionskassen verschleiern mehr als sie informieren. Umso genauer müssen Versicherte die Ausweise lesen, wenn sie böse Überraschungen vermeiden wollen.
Mehr als 500 Milliarden Franken hüten die Schweizer Pensionskassen. Für viele Schweizerinnen und Schweizer ist das Pensionskassenguthaben ihr grösstes Vermögen. Doch die wenigsten sind sich dieser Tatsache bewusst.
Das komplizierte Thema schreckt ab, und viele Pensionskassen tun wenig, um ihre Versicherten verständlich zu informieren. Bis vor kurzem war das auch nicht Pflicht. Doch seit April sind mit dem neuen BVG-Gesetz und damit verschärfte Transparenz- und Informationsvorschriften in Kraft.
Kein Pensionskassenausweis war vollständig
Trotzdem: Für die Versicherten ist es noch immer schwierig, sich umfassend zu informieren. «Keine einzige Pensionskasse schafft es, alle für die Versicherten notwendigen Angaben auf den Pensionskassenausweisen aufzuführen», sagt Nicola Waldmeier vom VZ Vermögenszentrum. Er hat knapp 100 Pensionskassenausweise unter die Lupe genommen, die Kassensturz-Zuschauer eingeschickt haben. Der Ausweis, den die Kassen neu jedes Jahr abgeben müssen, gilt als das wichtigste Informationsmittel. «Aus dem Ausweis sollte mindestens ersichtlich sein, wie viel einbezahlt worden ist, was mit dem Geld geschieht und welche Leistungen ich erwarten kann», erklärt der VZ-Experte.
Wenig Transparenz bei den Kosten für die Verwaltung
Der grösste Mangel: Die meisten Pensionskassen sagen nicht, wie viel von den einbezahlten Prämien in den Altersspartopf geht und wie viel bei der Pensionskasse bleibt: für Verwaltungskosten und für die Absicherung der Arbeitnehmer gegen Tod und Invalidität. Ein Drittel der untersuchten Ausweise führt nur einen Gesamtbetrag auf; und nur 5 Prozent der Pensionskassen nennen auch die Verwaltungskosten. «Das muss besser werden, denn die Versicherten haben ein Recht zu erfahren, wohin das Geld geht», sagt Nicola Waldmeier. Mehr Transparenz tut auch bei den Altersleistungen Not. Bei den sogenannten Beitragsprimat-Kassen, der Mehrheit der Pensionskassen, basieren die Rentenangaben nämlich auf einer Hochrechnung: Die Pensionskasse nimmt eine bestimmte Lohnentwicklung und eine durchschnittliche Verzinsung an und berechnet so das voraussichtliche Alterskapital zum Zeitpunkt der Pensionierung. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass viele dieser Annahmen auf wackligen Füssen stehen.
Altersrente: Hochrechnungen taugen wenig
Experten bezweifeln darum, dass solche provisorische Angaben überhaupt Sinn machen. «Es sollte zumindest klar sein, mit welchen Annahmen die Pensionskasse gerechnet hat. Nur so kann abgeschätzt werden, ob die Hochrechnung realistisch ist», sagt der VZ-Experte. Doch bei fast der Hälfte der Ausweise, die Kassensturz analysieren liess, war nicht ersichtlich, wie die Altersrentenzahlen zustande kommen. Wer kurz vor der Pensionierung steht, kann somit böse Überraschungen erleben.
Diese Begriffe müssen Sie kennen
- Altersrente: So hoch wird das Alterskapital beziehungsweise die Rente zum Zeitpunkt der Pensionierung sein. Doch Achtung: Die Pensionskassen gehen davon aus, dass der Versicherte immer gleich viel verdienen wird. Ausserdem müssen die Kassen auch bei der Verzinsung Annahmen treffen. Das heisst: Für Junge ist das voraussichtliche Alterskapital nicht aussagekräftig. Ältere sollten die Berechnungsgrundlagen genau beachten.
- Vorhandenes Altersguthaben: Das ist der Betrag, der bis Ende des letzten Jahres angespart worden ist. Es empfiehlt sich, den Betrag mit demjenigen des Vorjahrs zu vergleichen.
- Umwandlungssatz: Das Alterskapital multipliziert mit dem Umwandlungssatz ergibt die Altersrente. Zurzeit beträgt dieser Satz 7,2 Prozent. Also pro 100 000 Franken Alterskapital 7200 Franken Rente pro Jahr. Ab nächstem Jahr sinkt er schrittweise bis auf 6,8 Prozent. Doch für den sogenannten überobligatorischen Teil wenden immer mehr Pensionskassen schon heute einen tieferen Satz von 5,8 Prozent an. Das führt zu massiven Renteneinbussen. Da viele Kassen auch alle vor 1985 einbezahlten Beiträge zum Überobligatorium zählen, sind viele ältere Versicherte besonders betroffen.
- Invaliditätsleistungen: Für Junge wichtiger als die Altersrente. Tipp: Abklären, ob die Pensionskassenrente zusammen mit der Rente der staatlichen IV ausreicht, um finanziell über die Runden zu kommen. Dasselbe gilt auch für Leistungen an die Familienangehörigen bei Todesfall.
- Recht auf Information: Falls die Pensionskassenausweise unverständlich sind oder nicht genügend Informationen enthalten, sollten Arbeitnehmer sich ungeniert an die Pensionskasse oder den Personalverantwortlichen der Firma wenden.
Ein Merkblatt, wie Sie Ihren Pensionskassenausweis lesen, finden Sie auf www.kassensturz.ch
Ausführliche Informationen im Ratgeber «Gut vorsorgen: AHV, Pensionskasse, 3. Säule», Bestellkarte auf Seite 24.
"Von der Pensionskasse realistische Berechnungen verlangen"
Nicola Waldmeier, Experte beim VZ Vermögenszentrum, beantwortet Fragen rund um die Pensionskasse.
Kassensturz: Hochrechnungen von Altersrenten taugen nur bedingt. Wer muss sich Sorgen machen?
Nicola Waldmeier: Betroffen sind vor allem Personen, die kurz vor der Pensionierung stehen. Sie haben praktisch keine Zeit mehr, um die Renteneinbusse mit zusätzlichen Sparbeiträgen abzufangen. Wer sich auf die bisherigen Rentenberechnungen seiner Pensionskasse verlassen und nicht anderweitig fürs Alter vorgesorgt hat, muss sich wohl oder übel mit einem tieferen Einkommen nach der Pensionierung abfinden.
Woran merken Versicherte, dass die auf dem Versicherungsausweis angegebene Altersrente unrealistisch ist?
Wenn die Pensionskasse für ihre Hochrechnung zu optimistische Parameter verwendet, zum Beispiel eine durchschnittliche Verzinsung von mehr als 3 Prozent oder einen Umwandlungssatz von immer noch 7,2 Prozent. Insbesondere beim Umwandlungssatz muss man damit rechnen, dass dieser wegen der steigenden Lebenserwartung in den nächsten Jahren stark reduziert wird.
Was sollten Betroffene tun?
Von der Pensionskasse Berechnungen mit tieferen Zinsannahmen und Umwandlungssätzen verlangen. So lässt sich ein allfälliges Loch in der Altersvorsorge rechtzeitig erkennen und abschätzen, wie viel man bis zur Pensionierung zusätzlich auf die Seite legen muss.
Welche Möglichkeiten gibt es da?
In erster Linie sollte man abklären, ob sich die Altersrente mit zusätzlichen Pensionskasseneinkäufen erhöhen lässt. Solche Zusatzbeiträge sind steuerlich attraktiv, weil man die Einzahlungen vom steuerbaren Einkommen abziehen darf. Steuerbegünstigt fürs Alter vorsorgen lässt sich auch mit Einzahlungen in die dritte Säule.
09. Juni 2004 | Pasquale Ferrara

