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Am Eidgenössischen Versicherungsgericht streiten nicht nur die Parteien, sondern auch die Richter. Folge: Das Gericht ist nur beschränkt arbeitsfähig.
Am Eidgenössischen Versicherungsgericht in Luzern sitzen elf stattlich bezahlte Bundesrichterinnen und -richter - sie erhalten rund 320 000 Franken Jahreslohn. Nicht nur das: Neben dem fürstlichen Lohn können sie auch ihre Zeit frei einteilen - wann, wo und wie lange sie arbeiten, bleibt ihnen überlassen. Sie sind zuständig für die wegweisenden Urteile in einem Bereich, der für die Bevölkerung der Schweiz zweifellos der wichtigste ist: für die Sozialversicherungen. Sie entscheiden über die Leistungen der AHV und IV, der Unfallversicherungen und Krankenkassen, der Pensionskassen und der Arbeitslosenversicherung.
Berufskollegen verweigern Zusammenarbeit
Arbeit gäbe es genug, denn das Versicherungsgericht ist mit Abstand jene Abteilung des Bundesgerichts, die am meisten Arbeit hat. Doch in letzter Zeit dominiert in den Köpfen der elf Bundesrichter ein interner Konflikt. Statt sich die Köpfe zu zerbrechen über Fälle rund um Taggelder und Invalidenrenten, streiten einige der vom Parlament gewählten und unkündbaren Magistratspersonen miteinander: Die einen arbeiten nicht mit andern zusammen - einige verweigern sogar das Gespräch mit ihren Berufskollegen.
Stein des Anstosses ist die Zusammensetzung der vier Kammern des Versicherungsgerichts. Aufgrund von persönlichen Animositäten und unterschiedlichen juristischen Auffassungen will Bundesrichterin Ursula Widmer (FDP) nicht mit Bundesrichter Ulrich Meyer (SP) in der gleichen Kammer sitzen. Das Gericht löste den schwelenden Konflikt lange Zeit elegant und liess die beiden nur in der ersten Kammer gemeinsam urteilen. Der Grund: Diese Kammer besteht aus fünf Mitgliedern. Wenn zwei nicht miteinander können und sich gegenseitig neutralisieren, sind immer noch drei weitere Richterkollegen da, die unabhängig entscheiden können.
Weder Gespräche noch ein Mediator brachten Erfolg
Anders in den drei kleinen Kammern: Dort sitzen nur drei bis vier Richter. Zwei gleichgesinnte Mitglieder haben dort ein solches Gewicht, dass sie praktisch die Rechtsprechung der Abteilung bestimmen können. Widmer beantragte eine Einteilung in dieselbe Kammer wie Bundesrichter Franz Schön (CVP), mit dem sie seit Jahren gut zusammenarbeite. Die Mehrheit des Gerichtes lehnte im Dezember 2003 diesen Wunsch ab.
Widmer anerkannte diesen Entscheid nicht. Der Streit eskalierte. Ständeratspräsident Fritz Schiesser versuchte zu schlichten. Trotz mehrerer Gespräche mit Richterinnen und Richtern hatte der freisinnige Politiker aber keinen Erfolg.
Der Fall ging weiter an die nationalrätliche Geschäftsprüfungskommission (GPK). Eine vom Basler SP-Nationalrat und Rechtsanwalt Claude Janiak geleitete Arbeitsgruppe führte Dutzende von Gesprächen mit den Richtern und versuchte, die verworrene Lage zu analysieren. Das Ergebnis war ernüchternd: Die GPK empfahl den Richtern, sich als Magistratspersonen doch verantwortungsvoll zu zeigen und die Probleme intern zu lösen. Vergeblich. Für teures Geld wurde dann ein Mediator eingesetzt, ebenfalls ohne Erfolg.
Ein Ende des Richterstreits ist nicht in Sicht
Für Februar war ein weiteres Mediationswochenende angesagt. Wie wenig gewisse Richterinnen und Richter selber von diesem Rettungsversuch halten, zeigt die Aussage eines Mitglieds: «Es ist schade ums Geld.» Und Bundesrichterin Widmer erklärte Anfang Jahr an einer Sitzung des Gesamtgerichts, sie werde nicht an einer Mediation teilnehmen, an der auch ihr Amtskollege Meyer beteiligt sei.
Jetzt liegt der Ball wieder bei der parlamentarischen Kommission. Mit einem Brief gelangte die Gerichtsleitung erneut an die GPK und kritisierte darin das Verhalten von Bundesrichterin Widmer. Fortsetzung folgt.
sa
19. Januar 2005
