|
(0) |
Unser Hund hat die Nachbarin von hinten ins Bein gebissen. Sie musste zum Arzt gehen. Kann sie das Geld für die Arztrechnung von uns zurückverlangen?
Ja. Als Tierhalter haften Sie grundsätzlich für Schäden, die Ihr Tier anrichtet. Deshalb müssen Sie die Behandlungskosten bezahlen. Es gibt allerdings Ausnahmen: Wenn Ihre Nachbarin beispielsweise den Hund absichtlich provoziert hätte, müssten Sie für die Arztkosten nicht aufkommen.
Tierhalter sind gut beraten, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen. Diese sollte für einen solchen Schaden aufkommen.
16. März 2005
