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Artikel | Gesundheits-Tipp 5/2005

Kleinere Brüste - teuer bezahlt

Krankenkassen müssen Schönheitsoperationen nur dann bezahlen, wenn Chirurgen nach dem Tarmedtarif abrechnen. Das wurde Manuela Tasende zum Verhängnis.

Ständig hatte ich geschwollene Drüsen, die Brüste schmerzten und waren verhärtet», erzählt Manuela Tasende. «Ich konnte nicht mehr auf dem Bauch schlafen und musste Tag und Nacht einen BH tragen. Nur so waren die Beschwerden einigermassen erträglich.» Verschiedene Medikamente halfen nichts.

Zusammen mit ihrer Frauenärztin beschliesst die 41-Jährige deshalb, ihre Brüste verkleinern zu lassen. Die Gynäkologin empfiehlt ihr den Chirurgen Mark Nussberger in Basel, er habe einen guten Ruf.

Im April 2004 geht Manuela Tasende zu Nussberger. Der Schönheitschirurg erklärt ihr die Operation und drückt ihr eine Rechnung in die Hand: 12900 Franken, zu bezahlen im Voraus. Ihre Krankenkasse, die Sanitas, bestätigt, dass sie über die Zusatzversicherung 80 Prozent der Kosten für einen solchen Eingriff übernimmt. Daraufhin bezahlt Manuela Tasende die Rechnung. Rechtlich gesehen akzeptiert sie damit die Kosten.

Was sie nicht weiss: Nussbergers Rechnung entspricht nicht dem offiziellen Arzttarif Tarmed. Demgemäss würde die Operation nur zwischen 4000 und 5000 Franken kosten. Für medizinisch notwendige Operationen müssen sich Ärzte an den Tarmed halten. Nussberger jedoch wendet seinen Tarif für Schönheitsoperationen an. Dort gilt der freie Markt: Ärzte können verlangen, was Patienten bereit sind zu zahlen.

Die Operation verläuft gut, und mit dem Resultat ist Manuela Tasende zufrieden: «Meine Beschwerden sind verschwunden.» Doch die Sanitas ist nicht bereit, die Kosten zu übernehmen. Sanitas-Sprecherin Isabelle Vautravers bezeichnet Nussbergers Rechnung als «unverständlich hoch». Deshalb bezahlt die Sanitas nur 4390 Franken.
«Ich war schockiert und fühlte mich völlig leer», erinnert sich Manuela Tasende. Vergeblich bittet sie Nussberger um eine Rechnung, welche die Krankenkasse akzeptiert.

Auch Christine Odermatt von der Patientenstelle Basel kritisiert Nussbergers Rechnung. Die 2800 Franken zum Beispiel, die Nussberger für den Operationssaal in der eigenen Praxis berechnet, seien «völlig überhöht». Und für eine «Assistenz» 1000 Franken zu verlangen, sei allenfalls dann angebracht, wenn ein zweiter Arzt bei der Operation mithelfe. «Hier assistierte jedoch eine Krankenschwester.»

Gegenüber dem Gesundheitstipp beharrt Nussberger darauf, dass sich seine Rechnung auf einen «kosmetischen Eingriff» beziehe. Eine solche Rechnung könnten «Tarif-Fachleute» nicht beurteilen. Auch die 1000 Franken für die Hilfe einer Krankenschwester erklärt er mit diesem Spezialtarif: «Assistenzen für einen kosmetischen Eingriff müssen nicht von Ärzten durchgeführt werden und können dennoch verrechnet werden.»


Jetzt wird die Medizinische Gesellschaft aktiv

Doch Manuela Tasendes Operation hatte einen medizinischen Grund: Ihre Brustbeschwerden. «Das wusste auch Dr. Nussberger», sagt sie. «Im Vorgespräch sagte er mir, dass nach einer solchen Operation die Beschwerden meist verschwinden.»

Dies kommentiert Nussberger so: «Dass die Beschwerden nach einem Eingriff zurückgehen, heisst nicht unbedingt, dass vor der Operation ein krankhafter Zustand vorhanden war.» Und der Patientin sei bewusst gewesen, dass sie den Eingriff selbst bezahlen müsse: «Sie wurde vor der Operation genügend aufgeklärt. Die Patientin wollte sich auch nur von mir operieren lassen, da sie davon ein gutes Resultat erwartete.»

Beides stimmt nicht, betont Manuela Tasende: «Ich war überzeugt, dass die Sanitas 80 Prozent bezahlt. Sonst hätte ich einen anderen Arzt gesucht.»

Für Christine Odermatt von der Patientenstelle hat der Schönheitschirurg seine Informationspflicht verletzt: «Frau Tasende glaubte, die Versicherung zahle die Operation. Er hat nichts getan, um dieses Missverständnis aufzuklären.»

Sowohl bei der Patientenstelle als auch bei der Sanitas ist Nussberger kein Unbekannter. Christine Odermatt: «Wir haben immer wieder Anfragen wegen Rechnungen von ihm.» Und Isabelle Vautravers von der Sanitas sagt: «Das ist nicht das erste Mal, dass eine Rechnung von Herrn Nussberger beanstandet wird.»

Dazu schreibt der Arzt: Die «Grauzone» zwischen kosmetischen und krankheitsbedingten Operationen führe manchmal zu «Missverständnissen zwischen Kassen, Arzt und Patienten». Dies passiere nicht nur ihm, behauptet er: «Das weiss jeder plastische Chirurg.»

Jetzt befasst sich auch die Medizinische Gesellschaft Basel mit Nussberger. Weil das Verfahren noch laufe, will man dort aber keine Stellung nehmen. Von der zuständigen Stelle ist immerhin zu erfahren, dass man die Rechnung von 12900 Franken für «nicht korrekt» halte.
Auch der Medizinischen Gesellschaft spricht Nussberger die Fähigkeit ab, seine Rechnung zu beurteilen, «da es sich nicht um Pflichtleistungen der Krankenkassen handelt». Im Rahmen einer kosmetischen Behandlung seien 12900 Franken «für eine Bruststraffung ein üblicher Preis».

Dennoch könnte es für Manuela Tasende zum Happyend kommen: Als der Gesundheitstipp Nussberger mit den Vorwürfen konfrontiert, sagt er, er habe «bereits eine revidierte, billige Rechnung nach Tarmed-Tarif aufgestellt». Doch bis Redaktionsschluss - eineinhalb Wochen später - hat Manuela Tasende diese nicht erhalten.



Wehren Sie sich gegen zu hohe Rechnungen!

Eine Operation kann ins Geld gehen. So vermeiden Sie Probleme mit hohen Rechnungen:
- Fragen Sie vor einer Operation Ihren Arzt, ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt.
- Verlangen Sie von der Kasse eine schriftliche Kostengutsprache.
- Für Leistungen der Grundversicherung darf ein Arzt keine Vorauszahlung verlangen.
- Lehnt die Kasse die Übernahme der Operationskosten ab, verlangen Ärzte häufig eine Vorauszahlung. Wenn Sie bezahlen, akzeptieren Sie den Preis.
- Bei Konflikten können Sie sich an folgende Organisationen wenden: Dachverband Schweizerischer Patientenstellen, Tel. 0900 104 123 (Fr. 2.-/Min.) oder Schweizerische Patientenorganisation: Tel. 0900 56 70 47 (Fr. 2.13/Min.)
- Sie können auch von der kantonalen Ärztegesellschaft ein Gutachten über die Höhe der Rechnung verlangen. Die Adresse erfahren Sie über die Verbindung Schweizer Ärzte: www.fmh.ch.



Haben Sie auch Erfahrungen mit zu hohen Arztrechnungen?
Schreiben Sie uns: Redaktion Gesundheitstipp, «Arztrechnungen», Postfach 277, 8024 Zürich oder redaktion@gesundheitstipp.ch

11. Mai 2005 | Christian Egg - cegg@gesundheitstipp.ch


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