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Mit einer fondsgebundenen Lebensversicherung hat ein K-Geld-Leser ein Vermögen verloren. Er wirft der Versicherung zu wenig offene Information vor - und erhält Rückendeckung von einem Rechtsprofessor.
Anfang 1998 erhielt Alois Gut (Name geändert) aus Würenlos AG Besuch von einem Versicherungsberater. Unter dem Eindruck der stark steigenden Börsen, der kurz bevorstehenden Einführung einer Stempelsteuer und der blumigen Worte des Beraters liess sich der damals 64-Jährige zu einem riskanten Entscheid hinreissen.
Gut kaufte bei der Credit Suisse das Produkt LifeFund, eine fondsgebundene Lebensversicherung, mit einer Einmaleinlage in der Höhe von 300 000 Franken. Gut bezahlte aber nicht mit eigenem Geld, sondern er stockte für die Finanzierung der Einmaleinlage die Hypothek auf sein Haus auf.
Die Life-Fund-Produkte werden nicht fest verzinst. Vielmehr wird der gesamte Betrag in Anlagefonds investiert, ist also den Höhen und Tiefen der Börse ausgesetzt. Gut war sich als Laie in Geldfragen des Ausmasses der möglichen Ausschläge aber nicht bewusst.
Und die Policen-Offerte wies auch nicht verständlich darauf hin. Im Gegenteil, sie nannte einen «prognostizierten Wert der Fondsanteile» bei Vertragsende von 497 754 Franken.
In der Offerte hiess es zwar, dass sich diese prognostizierte Wertentwicklung auf eine angenommene Rendite von 6 Prozent pro Jahr stütze und dass die Wertentwicklung nicht garantiert werden könne. Gut verstand aber nicht, was das konkret für seine Investition bedeutete und wie stark sie gefährdet war.
Er ging von einer sicheren Anlage aus. Kein Wunder: Detailangaben zur Offerte wiesen unmissverständlich das erfreuliche Wachstum der Fondsanteile während der zehnjährigen Vertragsdauer aus. Und die Angaben zeigten auch, wie die Risikoprämie über die Jahre gegen null tendierte.
Mit der Risikoprämie finanziert die Versicherung das Todesfallkapital, das beim Tod des Versicherungsnehmers während der Vertragsdauer seinen Hinterbliebenen ausbezahlt würde. Das Todesfallkapital bleibt während der ganzen Versicherungsdauer gleich hoch, es betrug im konkreten Fall 420 000 Franken.
Risikoprämie: Statt Fr. 1373.- Fr. 11 137.-
Je höher der Wert der Fondsanteile während der Vertragsdauer steigt, desto kleiner ist der Unterschied zum Todesfallkapital und desto tiefer ist demnach die zu bezahlende Risikoprämie. Sobald der Wert der Fondsanteile das Todesfallkapital übersteigt, muss gar keine Risikoprämie mehr bezahlt werden.
Das Fondskapital sank jedoch - markant. Nach sechs Jahren, also Anfang 2004, waren von den ursprünglich investierten 300 000 wegen des Börsencrashs noch ganze 170 000 Franken übrig.
Dieser deutlich tiefere Wert hatte massive Auswirkungen auf die Risikoprämie: Statt 1373 Franken betrug sie im sechsten Vertragsjahr 11 137 Franken, das Achtfache der Prognose. Für Gut war diese Entwicklung in keiner Weise nachvollziehbar.
«Diesen horrenden Betrag kann ich nicht akzeptieren. Ich vermute, dass da ein Versehen vorliegt», schrieb er der Versicherung im Mai 2004. «Wir bedauern, dass die Kosten leider zutreffen», lautete die Antwort der Credit-Suisse-Tochter Winterthur Versicherungen, welche die Life-Funds anbietet.
Sinkende Börsenkurse wirken sich gleich doppelt negativ auf fondsgebundene Lebensversicherungen aus. Erstens verlieren die Fondsanteile an Wert. Und zweitens wächst dadurch die Differenz zum konstant bleibenden Todesfallkapital.
Die Versicherung erhöhte also die Risikoprämie, um das Todesfallkapital weiterhin zu decken. Die Prämie ihrerseits wird durch den Verkauf von Fondsanteilen finanziert. Das führt zu einer weiteren Reduktion der Fondswerte und zieht eine wiederum höhere Risikoprämie nach sich - ein Teufelskreis.
In mehreren Briefen versuchte Alois Gut Details zur Berechnung der Risikoprämie zu erfahren. Die Winterthur verschanzte sich jedoch hinter dem Geschäftsgeheimnis und verwies auf das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV), das ihr Produkt geprüft und genehmigt habe.
Gut, verunsichert ob der Verluste und ob der unklaren weiteren Entwicklung, kündigte seine Police Anfang 2005. Dieser Rückkauf beendete das Vertragsverhältnis. Der Rückkaufswert betrug 167 000 Franken.
Heute wirft Alois Gut der Winterthur vor, dass er als Laie nicht verständlich über die Risiken aufgeklärt worden sei. Tatsächlich findet sich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Life-Funds lediglich ein Satz zu den Risikoprämien: «Zukünftige Risikoprämien und Folgekosten werden periodisch aus dem Fondsbestand Ihrer Police finanziert.»
«Der Kunde hätte Schadenersatz fordern können»
Das ist für Gut zu wenig: «Wenn ich gewusst hätte, was das konkret bedeuten kann, hätte ich nie ein derartiges Produkt gekauft. Ich wurde eindeutig zu wenig genau über die möglichen Auswirkungen bei sinkenden Kursen informiert.»
Ähnlich sieht das Professor Thomas Koller, Vertragsrechtler an der Universität Bern: «Ich habe riesige Vorbehalte gegen Fonds-Versicherungen. Sie sind im Allgemeinen zu wenig transparent. In diesem Fall ist das besonders krass. Für versicherungstechnische Laien wird nicht ersichtlich, wie sich sinkende Börsenkurse auf den Wert der Einmaleinlage auswirken.»
Und Koller weiter: «Meines Erachtens hätte der Kunde den Vertrag wegen Irrtums anfechten oder - noch besser - Schadenersatz wegen Verletzung der Aufklärungspflicht fordern können.»
«Ausführungen nicht immer leicht verständlich»
Die Winterthur gibt sich selbstkritisch. Sie schreibt in ihrer Stellungnahme: «Die Winterthur ist sich bewusst, dass die Ausführungen in den AVB für den Kunden nicht immer leicht verständlich sind. Im Sinne einer besseren Kundenorientierung prüft die Winterthur zurzeit, ob sie bei einer nächsten Überarbeitung der AVB den Punkt "Entwicklung Risikoprämie bei negativer Fondsentwicklung" aufnehmen will.»
Ausserdem werde in den jetzt erstellten Offeren mit verschiedenen Prognosen zur Fondsentwicklung gearbeitet. Damit werde dem Kunden aufgezeigt, dass die Fondsperformance nicht garantiert sei.
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25. Mai 2005 | Philipp Lütscher
