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Viele vertrauen in der Not auf die Hilfe unsichtbarer Mächte. Doch im Umfeld dumpfer Ahnungen lauern auch Scharlatane, welche die Leichtgläubigkeit argloser Menschen gerne schamlos ausnützen.
Heidi B. kann davon ein Lied singen. Nicht mehr ganz jung an Jahren, litt sie an Enttäuschungen und Schlaflosigkeit. Kurz: Das Diesseits behagte ihr nicht mehr so ganz, und so beschloss sie, ihre geplagte Seele von einem wundertätigen Heiler befrieden zu lassen.
Dieser suchte sie in ihrer Wohnung auf und spürte in seinem Pendel alsbald ungute Schwingungen. Dann schwatzte er der Unglücklichen einen Glücksstein, eine Magnetmatratze sowie eine Dose «Astral-Diät» auf und kassierte dafür nicht weniger als 2900 Franken.
Doch das Zeug nützte nichts - im Gegenteil: Heidi B. fühlte sich jeden Morgen wie gerädert und litt jetzt auch noch an Verstopfung. Nach ein paar Wochen hatte sie die Nase voll und forderte das Geld zurück.
Der Heiler indessen zeigte seiner Klientin die kalte Schulter. Jetzt suchte sie Rat bei saldo. Zu spät. Wer sich bewusst auf solchen Hokuspokus einlässt, darf sich über einen Betrug nicht beklagen und vom Gesetz keinen Schutz erwarten. Ich kann in solchen Fällen nur warnen: Um das Geld zurückzuzaubern, fehlt es mir leider an der nötigen spirituellen Energie.
22. Juni 2005 | Hans Ruedi Schmid, Leiter Rechtsberatung
