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Bei der Bemessung der Ergänzungsleistungen für Bedürftige spielen die effektiven Ausgaben der Person eine wichtige Rolle - wie zum Beispiel die Miete. Für die zusätzlich anfallenden Heizkosten wurde einem Rentnerpaar aus Basel eine monatliche Pauschale von 70 Franken eingesetzt.
Die beiden hatten aber effektiv 365 Franken Heiz- und Nebenkosten pro Monat und verlangten nun, dass dieser höhere Betrag berücksichtigt werde. Doch das Bundesgericht zeigte dem Paar die kalte Schulter. Die Heizkosten-Pauschale sei in Ordnung und entspreche dem, was in Rentnerhaushalten üblicherweise anfalle. Zudem müssten Ergänzungsleistungen nur einen «Minimalstandard» garantieren; für echte Notlagen sei die Sozialhilfe da.
(upi)
Eidg. Versicherungsgericht, Urteil P 10/03 vom 4. 8. 2005
05. Oktober 2005
