SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Artikel | K-Tipp 01/2006

Geheimniskrämerei

Klare Preisangaben sind in jedem Geschäft Vorschrift.
Doch nur knapp die Hälfte der getesteten Blumenläden und Textilreinigungen halten sich an die gesetzliche Vorgabe.

Unlesbare Beträge auf winzigen Etiketten, Preisschildchen, die der Kunde mühsam suchen muss, und Schnittblumen ohne Preis: Ein recht verwirrender Wildwuchs herrschte bei der K-Tipp-Stichprobe in 11 von 17 Blumenläden. Dabei sagt die Vorschrift klipp und klar: Der Kunde sollte sich selbst informieren können, wie teuer die Ware ist, und zwar ohne erst das Verkaufspersonal danach fragen zu müssen.

Bemerkenswert: Einige Läden, die es nicht so genau nehmen, kennen die Regeln sehr wohl. «Die Verordnung über die Preisanschreibepflicht ist uns bekannt», heisst es bei der Blumen Galli AG, zuständig für Rosenkavalier-Filialen in diversen Städten. Aber: «Wegen der täglich wechselnden Schaufensterauslagen kann es vorkommen, dass einzelne Artikel nicht mit Preisen ausgezeichnet oder Etiketten nur schwer lesbar sind.»

Im Berner Rosenkavalier-Geschäft war dies tatsächlich der Fall. Die Filialleiterinnen würden jetzt aber erneut angewiesen, die Gestecke, Sträusse und Blumen ordentlich zu beschriften.
Auch die Migros-Genossenschaft Basel wird nach eigenen Angaben ihr Personal an die Regeln erinnern. Denn: In der Filiale in der Henric-Petri-Strasse fehlten an den Artikeln zum Teil die Preise. Begründung im Laden: «Wir sind noch nicht dazu gekommen, die Ware auszuzeichnen.»


Preislisten in der Schublade

«Die Vorschrift ist uns gar nicht bekannt» lautet die Auskunft im Luzerner Blumengeschäft Floradiso, wo die Preisschildchen auf den Vasen versteckt sind. Dass es keine gut sichtbaren Preise für die Kunden gibt, darüber habe sich aber noch niemand beschwert. Trotzdem: «Wir werden das wohl ändern müssen.» Geheimniskrämerei betreiben auch manche Textilreinigungen: Bei der Stichprobe hielten 7 von 15 Geschäften ihre Preise unter Verschluss. So die Terlinden-Textilpflege AG, die in und um Zürich ein Netz mit rund 30 Filialen unterhält.

Ein Augenschein im Geschäft am Zürcher Löwenplatz zeigte: Preislisten gibt es zwar, sie lagern aber in einer Schublade. Nur wer danach fragt, bekommt den Zettel ausgehändigt. Auch das ist klar gegen die Vorschrift. Man werde in einem Rundschreiben dazu aufrufen, die Listen sichtbar aufzulegen, heisst es dazu bei Terlinden.

Keine Preisliste, kein Prospekt: So sah es in der Berner Reinigung Grisolia aus. Es gebe keine fixen Preise, lautete die Auskunft. Wer häufiger komme, zahle weniger; wer seltener komme, zahle mehr. Und in der Luzerner Reinigung Silca beteuert man, von der Preisanschreibepflicht nichts gewusst haben. Es werde aber eine Liste aufgehängt - sobald man dazu komme.


Zu wenig Personal für Kontrollen

Guido Sutter vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) zeigt sich über das Resultat der K-Tipp-Stichprobe erstaunt. Dem Seco - es hat bei der Preisbekanntgabe die Oberaufsicht - sei bislang nicht bewusst gewesen, dass in den genannten Branchen offenbar ein «akuteres Problem» bestehe. Man werde künftig genauer hinschauen müssen. Dass bislang zu schlecht informiert und zu lasch kontrolliert wurde, verneint Sutter entschieden.

Doch die Realität ist eine andere: Die Zürcher Gewerbepolizei sieht sich nach eigenen Angaben ausserstande, jeden Laden in der Stadt zu prüfen.

«Für Stichproben fehlen uns schlicht und ergreifend die Ressourcen», sagt auch Laura Grüter-Bachmann, Chefin der Luzerner Gewerbepolizei. Zudem sei jeder Ladenbesitzer verpflichtet, sich selbst über die gesetzlichen Bestimmungen zu informieren. «Wenn es Beschwerden gibt, nehmen wir den Fall natürlich an die Hand», versichert Grüter-Bachmann. Indes: Beschwerden kommen nach ihren Worten sehr selten vor. Ladenbesitzer, die sich nicht an die Vorschriften halten, riskieren Bussen von bis zu 700 Franken.



18 von 32 Geschäften ohne Preisangaben

Blumengeschäfte mit klarer Preisangabe
- Arco dei Fiori, Bern
- Petite fleur, Bern
- Leutwyler Floristik, Bahnhof Luzern
- Migros Schweizerhof, Luzern
- Coop Löwencenter, Luzern
- Blume 3000, HB Zürich

Blumengeschäfte mit mangelhafter oder fehlender Preisangabe:
- Ackermann, Bahnhof Bern
- Rosenkavalier, Von-Werdt-Passage, Bern
- Blume 3000, Bahnhofpassage Basel
- Migros, Henric-Petri-Strasse, Basel
- Au Bouquet, Basel
- Dufour, Basel
- Floradiso, Luzern
- Blumen am Stauffacher, Zürich
- Globus, Bahnhofstrasse, Zürich
- Urs Bergmann, Zürich
- Passiflorum, Zürich

Textilreinigungen mit klarer Preisangabe
- Waschkurier, Basel
- Textilpflege, Bahnhof Bern
- Furer, Bern
- Reinhard, Bern
- Netasec, Luzern
- Norge-Zentrum, Luzern
- Texana, Zürich
- Ehry Textilpflege, Zürich

Textilreinigungen mit mangelhafter oder fehlender Preisangabe
- Näf, Basel
- Drynette, Basel
- Sumis, Basel
- Grisolia, Bern
- Silca, Luzern
- Terlinden, Löwenplatz, Zürich
- Terlinden, HB Zürich

11. Januar 2006 | Vera Sohmer - Vera.Sohmer@ktipp.ch


Beitrag als PDF
Geheimniskrämerei
Download PDF 36 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Verwandtes Buch
So sind Sie richtig versichert
So sind Sie richtig versichert
Die privaten Versicherungen im Überblick

Detail-Infos
Buchshop
 
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Die Bundesbetriebe sollen nicht Gewinn erwirtschaften, sondern den Bürgern einen guten und bezahlbaren Service bieten.
Verwandte Artikel
Prämien bezahlt – für nichtsl «Ich kann nicht mehr kämpfen» Viele Policen sind sinnvoll für den Ernstfall - andere nicht
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktueller Ratgeber
Aktueller Ratgeber
Die Steuerabzüge für Angestellte und Selbstständige (16. Auflage 2012)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Aktuelle Diskussionen
24.05.2012, 13:37 | 4 AntwortenWoher kommen die Albträume? 24.05.2012, 13:28 | 7 AntwortenWas hilft gegen Cluster-Kopfweh? 24.05.2012, 13:27 | 3 AntwortenMyom: Welche Operation ist empfehlenswert? 24.05.2012, 13:26 | 4 AntwortenWie bringe ich den Zungenbelag weg?
Benutzer-Favoriten